Kommission sieht Handlungsbedarf bei Renten für Verwitwete
Witwen und Witwer sollen laut der zuständigen Ständeratskommission gleich behandelt werden. Verwitwete Mütter und Väter sollen künftig Anspruch auf eine Rente haben, bis ihr jüngstes Kind 25 Jahre alt ist.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) sieht bei den Hinterlassenenrenten Handlungsbedarf, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellte Ungleichbehandlung von Witwern gegenüber Witwen sei zu beseitigen.
Um die AHV sowie den Bundeshaushalt zu entlasten sollen, wie vom Bundesrat im März beschlossen, Witwen und Witwer in Zukunft nur Anspruch auf eine Rente haben, bis das jüngste Kind 25 Jahre alt ist. Die Kommission unterstützt diese Stossrichtung grundsätzlich.
Eine Mehrheit der Kommission stimmte daher einer parlamentarischen Initiative der Sozialkommission des Nationalrates (SGK-N) mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Zur parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Corina Gredig (GLP/ZH) gab es 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen.
Die Ständeratskommission fordert die Schwesterkommission des Nationalrates jedoch auf, vor weiteren Arbeiten die konkreten Reformvorschläge des Bundesrats abzuwarten. Eine parlamentarische Initiative von Sydney Kamerzin (Mitte/VS), die eine Angleichung der Witwer- an die Witwenrenten fordert, lehnte sie hingegen mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.