Kommission für bewilligungsfreie Split-Klimaanlagen
Klimaanlagen mit einem Innen- und einem Aussenelement, also Split-Klimaanlagen, sollen landesweit ohne Bewilligung eingebaut werden dürfen. Das will eine knappe Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission. Sie will auch mehr Kühlleistung zulassen.

Eingereicht hatte die parlamentarische Initiative der Aargauer SVP-Nationalrat Thomas Burgherr. Die Schweizer Wirtschaft leide unter ungekühlten Räumen, begründete er seine im Hitzesommer 2026 eingereichte Initiative. Strom sei dank Photovoltaik genügend vorhanden, um die Anlagen zu betreiben.
Moderne Klimaanlagen würden nicht mehr per se als umweltschädigend gelten, schrieb Burgherr zu seinem Vorstoss. Es gebe unproblematische Kältemittel. Weil der fixe Einbau von Klimaanlagen oft kaum möglich sei, würden sich viele mobile und ohne Bewilligung erhältliche Geräte anschaffen. Diese seien ineffizient.
Mehr Leistung erlauben
Burgherr will ausserdem mehr Leistung erlauben für Klimaanlagen. Die zulässige Leistung von 12 Watt je Quadratmeter gekühlte Raumfläche soll aufgehoben werden. Ausnahmen soll der Bundesrat in einer Verordnung festlegen können.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) unterstützt Burgherrs Anliegen mit 12 zu 10 Stimmen und drei Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Split-Klimaanlagen seien eine bessere Leistung als mobile Anlagen, argumentiert die Mehrheit.
Zwar könnte die Lärmbelastung in der Nachbarschaft steigen, wenn immer mehr solcher Geräte verwendet werden. Die geltenden Lärmvorschriften müssten deshalb beibehalten werden, findet die Mehrheit. Und Strom brauchten Klimaanlagen hauptsächlich dann, wenn viel mit Sonnenenergie produzierter Strom vorhanden sei.
Eine Minderheit ist gegen die Initiative. Sie findet, dass die Kantone für die Regelung der Klimaanlagen zuständig bleiben sollten. Diese arbeiteten bereits an Lösungen.
Als nächstes äussert sich die zuständige Kommission des Ständerates zur Initiative von Burgherr. Stimmt auch sie zu, kann die Urek-N einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten.






