Keine neutralen, amtlich vorgegebenen Titel für Volksinitiativen
Die Initiativkomitees sollen weiterhin den Titel der Volksinitiativen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bestimmen dürfen.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine parlamentarische Initiative fordert amtlich vorgegebene Titel für Volksinitiativen.
- Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats lehnte dies ab.
Die Initiativkomitees sollen wie bisher das Recht haben, den Titel des Volksbegehrens im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu bestimmen. Amtlich vorgegebene Titel, wie dies eine parlamentarische Initiative fordert, lehnt die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) ab. Der Entscheid fiel mit 19 zu 5 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Nationalrat Damien Cottier (FDP/NE) wird es damit schwer haben, mit seiner parlamentarischen Initiative in den Räten eine Mehrheit zu finden. Als erster entscheidet der Nationalrat.
Irreführung durch Titel
Cottier stört sich daran, dass Stimmbürger mit unklaren Titeln in die Irre geführt werden könnten. Sowohl bei der Unterschriftensammlung wie auch bei der Volksabstimmung. Die Bundeskanzlei solle deshalb neutrale Titel von Volksinitiativen festlegen oder diese gar mit Nummern anstatt mit Titeln versehen.
Die Mehrheit der SPK-N gibt zu bedenken, dass es nicht einfach wäre, objektive Titel zu finden. Es sei zu befürchten, dass entsprechende Verfügungen von den Initiativkomitees rechtlich angefochten würden. Die Volksinitiativen würden in der öffentlichen Debatte sowieso unter populären Titeln diskutiert. Sei ein Titel zu reisserisch, dann liege es an der Gegnerschaft der Initiative, dies zu thematisieren.