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Aargauer Regierung will transparentere Parteispenden

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Im Kanton Aargau soll die Politikfinanzierung teilweise offengelegt werden müssen. Der Regierungsrat unterstützt eine entsprechende Forderung der FDP-Fraktion im Grossen Rat. Der Regierungsrat will eine Vorlage ausarbeiten, die sich an die neuen Regeln auf Bundesebene anlehnt.

Aargau
Eine Aargauer Fahne. (Symbolbild) - Keystone

Auch im Aargau bestehe der Wunsch nach mehr Transparenz, hält der Regierungsrat in der am Freitag publizierten Stellungnahme zur FDP-Motion fest. Der Regierungsrat schlägt eine Ausdehnung der Offenlegungspflicht auf kantonale politische Parteien vor.

Dagegen sollen Parteien auf kommunaler Ebene von der Offenlegungspflicht ausgenommen werden. Die Umsetzung einer solchen Pflicht wäre gemäss Regierungsrat in Anbetracht der zahlreichen Bezirks- und Ortsparteien zu komplex und nicht praktikabel. Diese würde einen unverhältnismässig hohen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen.

Der vom Bundesparlament beschlossene indirekte Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» verlangt eine Offenlegungspflicht für die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien.

Ab einer Höhe von 15'000 Franken müssen Beiträge an Parteien und Komitees künftig offengelegt werden. Parteien haben auch offenzulegen, welche Mandatsträgerinnen und Mandatsträger mit Parteigeldern unterstützt werden. Die Offenlegungspflicht der Spenden wird mit Stichkontrollen überprüft.

Neben der Offenlegung von Parteispenden müssen künftig auch Kampagnengelder transparenter ausgewiesen werden. Das Parlament stimmte für einen Schwellenwert von 50'000 Franken, ab dem der Aufwand offengelegt werden muss.

Im Kanton Aargau gibt es keine Bestimmungen, welche die Transparenz der Parteifinanzierung und der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen regeln.

Das Stimmvolk hatte 2014 die Initiative «Für die Offenlegung der Politikfinanzierung» der Jungsozialisten mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 55,6 Prozent abgelehnt.

Die Jungsozialisten wollten in der Kantonsverfassung weitreichende Bestimmungen verankern. Politikerinnen und Politiker, die auf kantonaler Ebene für ein öffentliches Amt kandidieren, hätten ihr Einkommen und Vermögen sowie ihre Interessenbindungen ausbreiten müssen.

Regierung, Parlament und die bürgerlichen Parteien lehnten das Begehren damals als unverhältnismässig ab. Sie sprachen von einem «Entblössungszwang». SP und Grüne waren dafür. Der «Ausverkauf der Politik» müsse gestoppt werden, hiess es.

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