Keine Kurzarbeitsentschädigung für Ehegatten von KMU-Arbeitgebern

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Bern,

Im Betrieb mitarbeitende Ehegatten des Arbeitgebers in kleinen und mittleren Unternehmen haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, auch wenn die Kurzarbeit aus nicht-betrieblichen Gründen entsteht. Der Ständerat hat eine vom Nationalrat gutgeheissene Motion am Mittwoch stillschweigend abgelehnt. Das Thema ist damit vom Tisch.

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Der Ständerat während einer Session. (Archivbild) - Keystone

Die Kurzarbeit soll Arbeitslosigkeit verhindern, erklärte Josef Dittli (FDP/UR) namens der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) am Mittwoch im Rat.

Sie sei für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gedacht, nicht für Arbeitgeber. Das sei entgegen der Ansicht des Nationalrats keine Lücke, sondern gewollt.

Zudem bestehe ein riesiges Missbrauchspotenzial, da der Kurzarbeitsentscheid beim Arbeitgebenden liege. Die Unterstützung für Unternehmen erfolge in der Covid-19-Pandemie nicht mittels der Arbeitslosenversicherung, sondern durch zahlreiche andere Massnahmen.

Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin verwies ebenfalls auf das Missbrauchsrisiko. Kurzarbeit sei nur versichert, wenn sie ausserhalb des Einflussbereichs der Begünstigten liege. Die Aufnahme von mitarbeitenden Arbeitgebergatten in die Arbeitslosenversicherung wäre systemfremd.

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