Keine einheitliche Grundlage für Generalkonsent in der Schweiz

Keystone-SDA
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Bern,

Die SAMW wollte schweizweit eine einheitliche Grundlage erschaffen für die Frage nach dem Konsent mit dem Umgang mit Patientendaten.

Ein Arzt und ein Patient.
Bisher werden unterschiedliche Informations- und Einwilligungsbroschüren für den Umgang mit Patientendaten eingesetzt. - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SAMW wollte es Patienten ermöglichen, ihre Daten der Forschung verfügbar zu machen.
  • Das Projekt wurde inzwischen eingestellt.
  • Einzig Unispitäler werden mit einer einheitlichen Vorlage arbeiten können.

In der Schweiz wird es keine einheitliche Grundlage geben für den Generalkonsent. Wegen stark divergierender Vorstellungen der Akteure schliesst die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) das Projekt vorzeitig ab.

Die SAMW bedauerte am Donnerstag in einer Mitteilung, dass es nicht gelungen sei, das Spannungsfeld aufzuheben zwischen gut verständlicher, praxistauglicher Patienteninformation und Formulierungen, die allen juristischen Ansprüchen gerecht werden. Nur die Universitätsspitäler werden künftig mit einer einheitlichen Vorlage für den Umgang mit Patientendaten und -proben arbeiten.

Daten für die Forschung

Mit dem im Humanforschungsgesetz aufgeführten Generalkonsent haben Patienten die Möglichkeit, ihre Daten sowie ihre Gewebe-, Blut- und Urinproben generell für die Forschung zur Verfügung zu stellen. Wie sich bereits 2017 gezeigt hatte, ist die Bereitwilligkeit bei den Patienten dafür hoch. Die Zustimmungsraten liegen je nach Universitätsspital zwischen 76 und 85 Prozent.

In Schweizer Spitälern werden heute unterschiedliche Informations- und Einwilligungsbroschüren für die Patienten im Umgang mit ihren Daten und Proben eingesetzt. Um eine einheitliche Handhabung zu fördern, hatten die Schweizerische Ethikkommissionen für die Forschung am Menschen (Swissethics) und die SAMW im Sommer 2017 eine Vorlage für einen Generalkonsent veröffentlicht.

Bedenken wegen Datensicherheit

In der Folge arbeitete eine Arbeitsgruppe der Universitätsspitäler eine weiterentwickelte Fassung zuhanden der SAMW aus. Im Herbst 2018 stand die einheitliche Vorlage für alle Unispitäler. Sie sollte die Basis bilden für die entsprechende Diskussion mit weiteren Organisationen.

Dabei hat sich laut Mitteilung der SAMW gezeigt, dass die Vorstellungen der einzelnen Akteure weit auseinanderliegen und die einheitliche Vorlage erneut in grundlegenden Punkten kritisiert wird. Bereits bei der ersten Vorlage vom Sommer 2017 hatten Patientenschutzorganisationen grosse Bedenken insbesondere zur Datensicherheit von Biobanken geäussert. Die rechtliche Basis für den Umgang mit digitalisierten Patientendaten sei lückenhaft.

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