Kein Entzug der Aufenthaltsbewilligung wegen Sozialhilfe-Bezug

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Bern,

Wer seit mehr als zehn Jahren in der Schweiz lebt und unverschuldet Sozialhilfe bezieht, dem soll die Aufenthaltsbewilligung nicht mehr entzogen werden können. Dieser Meinung ist eine knappe Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N).

Ein Sozialhilfezentrum in Zürich.
Ein Sozialhilfezentrum in Zürich. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative «Armut ist kein Verbrechen» mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Eingereicht wurde der Vorstoss von SP-Nationalrätin Samira Marti (BL).

Im Januar 2019 ist eine Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) in Kraft getreten. Laut dem Gesetz kann der Bezug von Sozialhilfe aufenthaltsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen - bis zu einem Landesverweis. «Unverschuldet» ist der Bezug von Sozialhilfe laut Marti etwa bei Arbeitsplatzverlust, Unfall, Krankheit, Trennung vom Ehegatten oder «Pech».

Der Vorstoss verlangt nun, das Ausländer- und Integrationsgesetz dahingehend zu ändern, dass nach über zehn Jahren in der Schweiz nicht mehr möglich ist, wegen Sozialhilfebezugs direkt weggewiesen zu werden. Ausgenommen von dieser Regelung sollen Personen, die «mutwillig» Sozialhilfe beziehen oder keine Anstrengungen unternehmen, ihre Situation zu ändern.

Der Vorstoss geht nun an die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S).

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