Kantone erhalten weniger Geld für Erhebung der Schwerverkehrsabgabe
Die Kantone sollen gemäss dem Bundesrat weniger Geld für die Erhebung der Schwerverkehrsabgabe erhalten. Grund dafür ist der geringere Aufwand.

Das Wichtigste in Kürze
- Ab 2026 erhalten die Kantone noch 4,2 Millionen für die Erhebung der Schwerverkehrsabgabe.
- Damit sinkt der Betrag um 4,8 Millionen Franken.
- Der Aufwand für die Kantone verringert sich – deshalb brauche es weniger Geld.
Der Bund senkt die Entschädigung an die Kantone und das Fürstentum Liechtenstein für die Erhebung der Schwerverkehrsabgabe um 4,8 Millionen Franken. Die dafür verantwortlichen Strassenverkehrsämter sollen ab 2026 noch 4,2 Millionen pro Jahr erhalten, wie der Bundesrat mitteilte.
Für ihren Aufwand bei der Erhebung der Schwerverkehrsabgabe bekamen die kantonalen Ämter sowie das Amt für Strassenverkehr des Fürstentums Liechtenstein bisher neun Millionen Franken pro Jahr.
Neues System entlastet zuständige Ämter
Mit dem neuen System zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA lll) werden die Ämter laut der Mitteilung des Bundesrats vom Freitag jedoch von verschiedenen Vollzugsaufgaben im Rahmen der Erhebung entlastet.
So fällt ab 2026 etwa die Prüfung anlässlich der Inverkehrssetzung oder die tägliche Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) weg.
Durch den verringerten Vollzugsaufwand könne die Entschädigung reduziert werden, schrieb die Landesregierung. Die jährlichen Einsparungen von rund 4,8 Millionen Franken führten vollumfänglich zu einer entsprechenden Erhöhung der zweckgebundenen Einnahmen der Schwerverkehrsabgabe.
Tessin und Neuenburg gegen Vorlage
Im Rahmen der vom eidgenössischen Finanzdepartement durchgeführten Vernehmlassung zur entsprechenden Totalrevision der Verordnung seien alle Kantone, mit Ausnahme des Tessins und Neuenburg, einverstanden, hiess es weiter. Das Tessin und Neuenburg hätten sich aufgrund der Höhe der Reduktion der Entschädigung gegen die Vorlage ausgesprochen.
Indes bleiben laut dem Bund manche Aufgaben bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern: So zum Beispiel die zulassungsrechtliche Einteilung von Fahrzeugen.