Kantone bekommen Leistungssteuerung für Psychotherapeuten
Der Bundesrat soll die Instrumente der Kantone zur Zulassungssteuerung für Ärztinnen und Ärzte auf psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten erweitern. Wie der Nationalrat hat auch der Ständerat eine entsprechende Motion der Gesundheitskommission des Nationalrats oppositionslos angenommen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die heutige Situation bei der Erbringung von psychotherapeutischen Leistungen sei nicht optimal, begründete die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) ihre Motion, welcher der Ständerat am Montag zustimmte.
Der Bundesrat habe einen Systemwechsel vom Delegationsmodell zum Anordnungsmodell beschlossen, sagte Josef Dittli (FDP/UR) im Namen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S). So können Psychotheratpeutinnen und -therapeuten ihre Leistung auf Anordnungen eines Arztes zulasten der Krankenkassen ausführen. Die Änderung wird auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt.
Die nun vorliegende Motion sei von der Schwesterkommission eingereicht worden, um einer Mengenausweitung entgegenzuwirken, erläuterte Dittli.
Der Bundesrat ist mit dem Anliegen einverstanden. Er muss sich nun an die Ausarbeitung machen.