Ausländische Arbeitgeber, die Angestellte in die Schweiz entsenden, sollen diesen Mindestlöhne nach kantonalen Gesetzen zahlen müssen.
Ein Teil des Ständerates möchte das Geschäft verschieben.
Ein Teil des Ständerates möchte das Geschäft verschieben. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat stimmt einer Motion zu, die Mindestlöhne für Entsandte aus der EU fordert.
  • Bislang sind ausländische Arbeitgeber nicht an kantonale Gesetze gebunden.

Ausländische Arbeitgeber, die Angestellte in die Schweiz entsenden, sollen diesen Mindestlöhne nach kantonalen Gesetzen zahlen müssen. Der Ständerat hat einer Motion von Fabio Abate (FDP/TI) zugestimmt.

Abate möchte den Bundesrat beauftragen, das Entsendegesetz zu ändern. Er begründet dies mit der Annahme einer kantonalen Volksinitiative. In der Tessiner Verfassung ist seither der Anspruch auf einen Mindestlohn verankert.

Das Gesetz zur Umsetzung sieht einen Mindestlohn zwischen 18.75 und 19.25 Franken pro Stunde vor. Falls es in Kraft trete, müssten unbedingt auch ausländische Firmen, die Personal ins Tessin entsandten, zur Einhaltung dieser Mindestlöhne verpflichtet werden können, fordert Abate. Er verweist auf die Situation auf dem Tessiner Arbeitsmarkt.

Heute schreibt das Entsendegesetz vor, dass die Arbeitgeber den Entsandten jene Lohnbedingungen garantieren müssen, die im Bundesrecht, in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen und Normalarbeitsverträgen vorgeschrieben sind. An kantonale Gesetze sind sie nicht gebunden.

Keine Kompetenz für Eingriff

Der Ständerat will dies ändern. Er hiess die Motion mit 33 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Nun muss der Nationalrat entscheiden.

Anderer Meinung ist der Bundesrat. Die flankierenden Massnahmen seien ein wirksames Instrumentarium zum Schutz vor Lohndumping, argumentierte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann.

Mindestlöhne in den Kantonen verfolgten dagegen den Zweck, die Armut zu bekämpfen. Gemäss einem Bundesgerichtsurteil von 2017 sei der Mindestlohn nämlich nur als sozialpolitische Massnahme mit Bundesrecht vereinbar.

Eine Aufnahme der kantonalen Mindestlöhne im Entsendegesetz würde gemäss Bundesrat ausserdem dem Geltungsbereich der kantonalen Gesetze widersprechen. Gemäss der Botschaft des Regierungsrats des Kantons Tessin zum neuen Mindestlohngesetz gilt dieses nur für jene Arbeitnehmenden, die gewöhnlich im Tessin ihrer Arbeit nachgehen. Die gelegentlich im Tessin Tätigen sind ausgenommen.

Der gleiche Wortlaut finde sich auch im Gesetz des Kantons Neuenburg, schreibt der Bundesrat. Der Bund habe keine Kompetenz, den Geltungsbereich von kantonalen Mindestlohngesetzen zu erweitern.

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