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    Kampfjets und Boden-Luft-Abwehr: Das sind die Kriterien für die Evaluation

    Matthias Bärlocher
    Matthias Bärlocher

    Bern,

    Der nächste Schritt im Programm Air2030: Das VBS präsentiert die Kriterien, die der neue Kampfjet und die Flugabwehr BODLUV erfüllen müssen. Und nennt die Kandidaten.

    Livestream der Medienkonferenz des VBS zum neuen Kampfjet und BODLUV

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das VBS hat die Kriterien präszisiert für den neuen Kampfjet und die Boden-Luft-Abwehr.
    • Nach wie vor soll ein Flugzeug mit Bombardier-Fähigkeit beschafft werden.
    • Die bekannten fünf Typen sind in der engeren Wahl, die Luftabwehr soll aus Frankreich, Israel oder den USA kommen.

    Grob bekannt waren die Kriterien für die neuen Schweizer Kampfjets und die Boden-Luft-Abwehr schon länger. Luftpolizeidienst, die Hauptaufgabe der Schweizer Luftwaffe, sollte natürlich möglich sein. Im Gegensatz zur bestehenden Flotte sollte der neue Flieger auch Ziele am Boden bekämpfen können – sprich, ein Kampfbomber sein.

    Jetzt hat das VBS die Anforderungen an das Programm Air2030 präzisiert. Das Bekämpfen von Zielen am Boden ist weiterhin mit drin. Der Luftpolizeidienst muss rund um die Uhr gewährleistet sein, «im Fall erhöhter Spannungen» muss gegen Flugzeuge, Drohnen und feindliche Kampfjets innert Minuten interveniert werden könne.

    Flottengrösse und Durchhaltefähigkeit

    Das bedingt eine gewisse Grösse der Flotte. Gleichzeitig sollen auch Ausbildung und Training stattfinden können. Und Verteidigungsminister Parmelin will zudem, dass im Krisenfall während vier Wochen ununterbrochen vier Flugzeuge in der Luft sein können.

    Das sind die Kandidaten

    In die Auswahl gelangen die seit Monaten genannten Flugzeugtypen (s. Bildstrecke): Eurofighter, Rafale, Gripen, F/A-18 Super Hornet und F-35A. Bei der Boden-Luft-Abwehr BODLUV sollen drei Hersteller Offerten stellen: Eurosam (Frankreich) mit SAMP/T, die israelische Rafael mit David’s Sling und aus den USA Raytheon mit den Patriot-Raketen.

    Die Kandidaten müssen kompatibel sein mit Systemen derjenigen Staaten, mit denen die Schweiz zum Beispiel bei der Luftaufklärung zusammenarbeitet. In die Bewertung einfliessen werden nicht nur die technischen Daten aus den Testflügen, sondern unter anderem auch Wartungsfreundlichkeit, Supportautonomie und die Betriebskosten während einer 30jährigen Nutzung.

    Gegengeschäfte zu 100 Prozent des Kaufpreises

    Zudem müssen die Lieferanten ihre Einnahmen sozusagen gleich wieder in der Schweiz ausgeben: 100 Prozent des Kaufpreises muss in der Schweiz mit Gegengeschäften abgeglichen werden. Diese müssen, nach Kritik beim Gripen-Projekt, nach festem Schlüssel verteil sein auf Sprachregionen und Industrie-Branchen.

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