Die Justiz-Volksinitiative ist formell zustande gekommen. Sie verlangt, dass Richterinnen und Richter nicht mehr vom Parlament gewählt werden.
Justiz-Initiative
Ein Sammler mit Unterschriftenbogen (Symbolbild). - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Justiz-Volksinitiative ist formell zustande gekommen.
  • Sie verlangt, dass Richterinnen und Richter nicht mehr vom Parlament gewählt werden.
  • Stattdessen werden sie per Los bestimmt.

Die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren» ist formell zustande gekommen. Die sogenannte Justiz-Initiative verlangt: Richterinnen und Richter werden nicht mehr vom Parlament gewählt, sondern per Los bestimmt.

Von 130'304 eingereichten Unterschriften seien 130'100 gültig, teilte die Bundeskanzlei am Donnerstag mit. Eingereicht wurde die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren» am 26. August.

Mit seiner Initiative will der Zuger Unternehmer Adrian Gasser gemäss eigenen Angaben für «unabhängige Richter» sorgen. Heute gebe es in der Schweiz keine Gewaltentrennung. Dies weil die Richterinnen und Richter den Parteien für das Amt Geld geben müssten. Dadurch werde die Judikative zum verlängerten Arm der Legislative.

Parteien verkaufen Amt, das ihnen nicht gehöre

Die Parteien verkauften so laut Gasser ein Amt, das ihnen nicht gehöre. Im Gegenzug könnten die Parteien vom Gericht Wohlverhalten erwarten. Gasser, der als Präsident der Zuger Lorze-Gruppe fungiert, hat für seine Initiative über eine Million Franken budgetiert.

Für die Zulassung zum Losentscheid sollen nach dem Willen der Initianten ausschliesslich die fachliche und persönliche Eignung für das Amt als Richterin oder Richter des Bundesgerichts ausschlaggebend sein. Über diese würde eine vom Bundesrat eingesetzte Fachkommission entscheiden.

Wie genau ein solches Losverfahren aussehen könnte, steht noch nicht fest. Die Initiative bestimmt einzig, dass die Amtssprachen angemessen vertreten sein müssen.

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