Der Bundesrat beschliesst, dass auch Invalidenrentner Beiträge fürs betreute Wohnen erhalten sollen.
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Der Bundesrat beschliesst, dass auch Invalidenrentner Beiträge für betreutes Wohnen erhalten sollen. (Archivbild) - Anthony Anex/KEYSTONE/POOL/dpa

Nicht nur AHV-Rentnerinnen und -Rentner, sondern auch Beziehende einer Invalidenrente sollen künftig möglichst autonom leben können. Der Bundesrat hat beschlossen, dass auch sie im Rahmen der Ergänzungsleistungen Beiträge fürs betreute Wohnen erhalten sollen. Der Bundesrat wird die geplante Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) entsprechend abändern.

Das teilte er am Mittwoch mit. Mit der Gleichstellung von AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentnern reagiert er auf das Vernehmlassungsverfahren zu diesem Revisionsprojekt. In der Vernehmlassung sei diese Gleichstellung gefordert worden. Die Leistungen der Ergänzungsleistungen sollen aber erst dann an IV-Rentnerinnen und -Rentner fliessen, wenn das Leistungsangebot der IV ausgeschöpft ist. Die EL-Leistungen, mit welchen das betreute Wohnen unterstützt werden sollen, will der Bundesrat in Form einer Pauschale vorschüssig an die EL beziehende Person ausrichten.

Gesetzesrevision soll Betreuungsleistung berücksichtigen

Im Juni 2023 hatte der Bundesrat die Gesetzesrevision vorgestellt. Ihm geht es darum, dass bestimmte Betreuungsleistungen, die das selbstständige Wohnen ermöglichen, in den Ergänzungsleistungen (EL) berücksichtigt werden. Rund ein Drittel der Personen, die in einem Alters- und Pflegeheim lebten, benötige weniger als eine Stunde Pflege pro Tag, sagt die Landesregierung.

Der Eintritt in ein Pflegeheim lasse sich verzögern oder sogar vermeiden, wenn ältere Menschen in einer altersgerechten Wohnung lebten und respektive oder Spitex-Leistungen beziehen könnten. Die Vorlage sei auf grosses Interesse gestossen, sagt der Bundesrat. Es habe aber auch grossen Widerstand gegeben.

Finanzierungsfrage sorgt für Widerstand

So bemängelten die Kantone, dass die Finanzierung dieser Zusatzleistungen alleine bei ihnen liegen solle. Dazu schreibt der Bundesrat: «Diese Betreuungsleistungen im EL-System seien den Krankheits- und Behinderungskosten zuzuordnen.» Daran halte er fest.

Dies entspreche den Zuständigkeiten, wie sie seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen seit 2008 gälten. Die zusätzlichen Kosten für die Kantone schätzt der Bund auf rund 300 bis 620 Millionen Franken bei Einsparungen von 280 Millionen Franken. Die Einsparungen ergeben sich laut Bund dadurch, dass die EL-Betreuungsleistungen durch Heimeintritte verzögert oder verhindert werden können.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat den Auftrag erhalten, bis im Herbst eine Botschaft ans Parlament auszuarbeiten. Im Juni 2023 war die Rede noch von geschätzten Kosten von mindestens 227 bis maximal 476 Millionen Franken bei den Kantonen und Einsparungen von schätzungsweise 279 Millionen Franken.

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