Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit steigt definitiv auf 24 Monate
Der Bundesrat verlängert die maximale Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate und setzt damit einen Parlamentsentscheid aus der Herbstsession um.

Der Bundesrat verlängert die maximale Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von heute 18 auf 24 Monate. Er setzt damit einen Entscheid des Parlaments aus der Herbstsession um. Die geänderte Verordnung tritt am 1. November in Kraft.
Die Landesregierung beschloss die Verordnungsänderung anlässlich ihrer Sitzung vom Mittwoch, wie sie mitteilte. Das Parlament hatte dem Bundesrat zuvor die entsprechende Kompetenz verliehen – mit einer dringlichen Gesetzesänderung. Diese war am 27. September in Kraft getreten. Sie gilt bis Ende 2028.
Ziel der Neuregelung ist es, insbesondere Unternehmen der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) und der Uhrenindustrie sowie deren Zulieferer zu unterstützen, die seit zwei Jahren unter konjunkturellen Schwächen leiden und bereits Kurzarbeit eingeführt haben. Hinzu kommen die von den USA auf unbestimmte Zeit verhängten Zölle von 39 Prozent.
Die Arbeitsmarktprognosen liessen keine Verbesserung erwarten, begründete der Bundesrat seinen Entscheid. Zudem sorgten die US-Zusatzzölle weiterhin für Unsicherheit.
Bezugsdauer verlängert – Handelskonflikt mit USA gilt als Härtefall
Bereits im vergangenen Jahr war die maximale Bezugsdauer von 12 auf 18 Monate verlängert worden. Seit diesem Frühjahr wird auch der Handelskonflikt mit den USA als wirtschaftlicher Härtefall anerkannt.
Die Arbeitslosenversicherung übernimmt bei Kurzarbeit grundsätzlich 80 Prozent des verlorenen Gehalts. Kurzarbeit darf jedoch nicht über mehrere Jahre hinweg ohne Unterbrechung in Anspruch genommen werden. Nach 24 Monaten gilt eine sogenannte Karenz- oder Wartefrist von sechs Monaten.
Die erneute Erhöhung der Höchstbezugsdauer biete betroffenen Unternehmen Planungssicherheit, schrieb der Bundesrat. Sie erlaube ihnen, sich an die Konjunkturlage anzupassen, indem sie beispielsweise neue Geschäftsmöglichkeiten sowie neue Absatzmärkte erschlössen.
Mit dieser Massnahme sollen den Angaben zufolge Kündigungen vermieden werden. Dies, da Unternehmen bei punktuellen Arbeitsausfällen ihr Personal behalten können.