Bei einem Todesfall kurz nach der Geburt soll der Mutterschafts- respektive der Vaterschaftsurlaub nicht erlöschen. Der Ständerat folgt dem Nationalrat.
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Künftig erhalten hinterlassene Elternteile einen gesetzlichen Anspruch auf 16 Wochen Urlaub. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Hinterlassene Elternteile kriegen in Zukunft 16 Wochen Urlaub.
  • Der Ständerat stimmt nach dem Nationalrat zu.
  • Der Urlaub wird durch die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt.
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Stirbt ein Elternteil kurz nach der Geburt eines Kindes, hat der überlebende Vater oder die überlebende Mutter künftig Anspruch auf 16 Wochen Urlaub. Nach dem Nationalrat hat sich am Donnerstag auch der Ständerat dafür ausgesprochen.

Die kleine Kammer hiess die Vorlage, ausgelöst durch eine parlamentarische Initiative der früheren St. Galler GLP-Nationalrätin Margrit Kessler, mit 38 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.

Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub soll bei Todesfall nicht erlöschen

Einen über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten Urlaub von 16 Wochen einzuführen, folge einer simplen Logik, sagte Kommissionssprecher Damian Müller (FDP/LU). Der hinterbliebene Vater erhalte einen Urlaub von 14 Wochen, wenn die Mutter während des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs stirbt.

Die hinterbliebene Mutter erhalte einen Urlaub von zwei Wochen, wenn der Vater während der sechsmonatigen Rahmenfrist des Vaterschaftsurlaubs stirbt. Mit der bereits bestehenden Vater- beziehungsweise Mutterschaftsentschädigung ergebe das insgesamt einen Anspruch auf 16 Wochen Urlaub.

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Stirbt der Vater oder die Mutter eines Kindes kurz nach dessen Geburt, so soll der hinterbliebene Elternteil einen Urlaub von 16 Wochen erhalten. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Mit der neuen Lösung will das Parlament verhindern, dass der Mutterschafts- respektive der Vaterschaftsurlaub bei einem Todesfall kurz nach der Geburt eines Kindes erlöscht. Heute ist dieser Fall nicht klar geregelt.

Auch der Bundesrat sprach sich für die Vorlage aus. Sie gewährleiste die Gleichbehandlung der hinterlassenen Mutter respektive des hinterlassenen Vaters. Die Folgekosten seien vernachlässigbar, betonte Gesundheitsminister Alain Berset.

Solche Todesfälle hierzulande sehr selten

Todesfälle aufgrund von Komplikationen nach einer Schwangerschaft oder Geburt sind in der Schweiz sehr selten. Von 2005 bis 2021 waren laut Bundesamt für Statistik (BFS) durchschnittlich fünf von rund 82'000 Geburten betroffen.

Die Kosten für die Erwerbsersatzordnung für 2024 werden auf 120'000 Franken geschätzt. 80'000 Franken entfallen auf den Urlaub für hinterbliebene Väter und 40'000 Franken auf den Urlaub für hinterbliebene Mütter.

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