Der Ständerat diskutiert am Dienstag als Erstrat ein neues Bundesgesetz, das den unterirdischen Transport von Gütern ermöglichen soll.
Der Güterverkehr soll in Zukunft auch unterirdisch rollen. (Archivbild)
Der Güterverkehr soll in Zukunft auch unterirdisch rollen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Faktisch gibt es ein Projekt, dass den unterirdischen Gütertransport vorantreiben will.
  • Das Projekt kostet bis zu 35 Milliarden Franken und soll bis 2045 abgeschlossen sein.
  • Der Bund wird sich nicht an der Finanzierung von Bau und Betrieb der Anlagen beteiligen.

In der Schweiz sollen Güter in Zukunft nicht nur auf den Strassen oder Bahnlinien transportiert werden, sondern auch unterirdisch per U-Bahn. Der Ständerat diskutiert am Dienstag als Erstrat ein neues Bundesgesetz, das dies ermöglichen soll. Faktisch gibt es heute ein grosses Projekt, dass den unterirdischen Gütertransport vorantreiben will: das Projekt «Cargo sous terrain» (CST).

Mobiliar, SBB, Post, Swisscom, Coop und Migros wollen einen unterirdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz bauen. Der Vollausbau soll ein Netz von 500 Kilometern umfassen. Das Projekt kostet bis zu 35 Milliarden Franken und soll bis 2045 abgeschlossen sein.

Das Projekt sieht vor, dass Güter rund um die Uhr mit rund 30 Kilometern pro Stunde transportiert werden können. Grösste Schweizer Aktionärin ist die Mobiliar. Aktien halten aber auch die Infrastrukturentwicklerin Meridiam aus Frankreich und die chinesische Ratingagentur Dagong Global Credit.

Investoren versprechen sich grossen Nutzen

Die Investoren versprechen sich einen grossen Nutzen, insbesondere für die Logistikbranche und die Bauindustrie. Zudem sollen die Verkehrsbelastung auf der Strasse sowie Schadstoff- und Treibhausgasemissionen reduziert werden.

Der Bund wird sich nicht an der Finanzierung von Bau und Betrieb der Anlagen beteiligen. Im Gesetz werden jedoch Rahmenbedingungen festgelegt und dem Bund eine Koordinationsaufgabe zugeschrieben. So muss etwa über die gesamte Lebensdauer hinweg eine Schweizer Eigentümermehrheit an den Anlagen sichergestellt werden.

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Parlamentarier debattieren während der Wintersession der Eidgenössischen Räte, am Dienstag, 15. Dezember 2020 im Ständerat in Bern. - keystone

Das Gesetz soll zudem sicherstellen, dass alle Kunden den gleichen Zugang zu den unterirdischen Transportmöglichkeiten erhalten. Letztlich sollen auch nicht mehrere unterirdische Gütertransportsysteme parallel zueinander verlaufen.

Bund will eigenen Sachplan führen

Für die Baubewilligung muss ein Plangenehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Dieses Vorgehen entspricht jenem im Eisenbahngesetz.

Der Bund will für unterirdische Gütertransportbahnen zudem einen eigenen Sachplan führen. Für die Linienführung und die Hub-Standorte sind die Kantone im Rahmen der Richtpläne zuständig. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wird als koordinierende Stelle fungieren.

Die vorberatende Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) empfahl einstimmig, das neue Bundesgesetz zum unterirdischen Gütertransport anzunehmen. Am Dienstag ist der Rat an der Reihe.

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