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    «Cargo sous terrain»: Bundesrat arbeitet gesetzliche Grundlage aus

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Die Vorlage für den Bau von «Cargo sous terrain» ist gut angekommen. Der Bundesrat arbeitet nun ein Bundesgesetz aus.

    cargo sous terrain
    Eine Visualisierung des «Cargo Sous Terrain»-Projekt. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Vorlage für den Bau des Projektes «Cargo sous terrain» ist gut angekommen.
    • Der Bundesrat ist bereit, nun gesetzliche Grundlagen auszuarbeiten.

    Die Vorlage für den Bau von «Cargo sous terrain» (CST) ist in der Vernehmlassung gut angekommen. Der Bundesrat ist daher bereit, ein Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport auszuarbeiten.

    Klare Mehrheit für «Cargo sous terrain»

    Um Projekte wie «Cargo sous terrain» zu verwirklichen, braucht es neue gesetzliche Grundlagen. In der Vernehmlassung war eine klare Mehrheit für solche Grundlagen, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung am Mittwoch. Das Projekt werde mehrheitlich als zukunftsorientierte und umweltfreundliche Ergänzung des Schienen- und Strassengüterverkehrs beurteilt.

    Laut Bundesrat hat «Cargo sous terrain» auch den Nachweis erbracht, dass es in der Transportbranche genügend breit abgestützt ist. Aktionäre sind unter anderem SBB, Post und Swisscom, sowie die Grossverteiler Coop und Migros. Grösste Schweizer Aktionärin ist die Mobiliar. Aktien halten auch die Infrastrukturentwickler Meridiam aus Frankreich und Dagong aus China.

    Gesetz für unterirdischen Gütertransport

    Das Verkehrsdepartement UVEK arbeitet nun ein Gesetz über den unterirdischen Gütertransport aus. Zu den Eckpunkten gehört, dass der Bund weder Bau noch Betrieb einer Transportanlage unterstützt. Die Aktienmehrheit müsste in Schweizer Hand bleiben. Ausländische Investoren sollen nur einen Minderheitsanteil halten dürfen.

    Cargo sous terrain
    Die Computerillustration zeigt, wie «Cargo Sous Terrain» Industrie- und Logistikzentren mit den Städten durch einen unterirdischen Tunnel verbindet. - Keystone

    Für die Baubewilligung muss ein Plangenehmigungsverfahren mit einer zweistufigen Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Der Bund führt für unterirdische Gütertransportbahnen einen eigenen Sachplan. Für die Linienführung und die Hub-Standorte sind die Kantone im Rahmen der Richtpläne zuständig. Zudem gilt der Grundsatz der Nichtdiskriminierung: Die Betreiber müssen allen den Zugang unter gleichen Bedingungen ermöglichen.

    Dieses wurde von verladenden und transportierenden Unternehmen initiiert. Vorgesehen ist ein dreispuriger Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren, der rund um die Uhr in Betrieb ist. Darin sollen Güter mit rund 30 Stundenkilometern transportiert werden. An den Zugangsstellen sollen Güter vollautomatisch mit Liften ins System eingespeist oder an die Oberfläche geholt werden.

    Milliarden-Investition

    Die Kosten für die ersten Teilstrecke von Härkingen-Niederbipp SO nach Zürich werden auf 3 Milliarden Franken veranschlagt. Das fertige CST-Netz soll vom Genfer- bis zum Bodensee reichen und 500 Kilometer lang sein. Die Kosten werden auf 30 Milliarden Franken geschätzt.

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