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Grenzgänger: Nationalrat gegen eventuelle Arbeitslosen-Entschädigung

Keystone-SDA
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Bern,

Eine eventuelle EU-Regeländerung zur Entschädigung von arbeitslosen Grenzgängern im gemischten Ausschuss zur Personenfreizügigkeit soll abgelehnt werden.

Grenzgänger
Zwei Beamte des Bundesamtes für Zoll und Grenzschutz (Zollbeamte) kontrollieren am Mittwoch, dem 3. Juni 2026, in Vallorbe Fahrzeuge (hauptsächlich von Grenzgängern) am Grenzübergang Vallorbe, einer Zollstelle zwischen der Schweiz und Frankreich. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat hat sich für Verschärfungen im Asylwesen ausgesprochen.
  • Sie fordert vom Bundesrat, eine eventuelle Regeländerung der EU zur Entschädigung von arbeitslosen Grenzgängern im gemischten Ausschuss zur Personenfreizügigkeit abzulehnen.
  • Die Schweiz beteiligt sich seit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommen an der EU-weiten Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit.

Mit der Annahme mehrerer Vorstösse für weitere Verschärfungen im Asylwesen hält die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat den Druck auf den Kurs des Bundesrats weiter aufrecht. Dies trotz der Entwarnung des Bundes mit Blick auf die erwarteten Asylgesuche im laufenden Jahr.

Vorstösse für die am Donnerstagmorgen durchgeführte ausserordentliche Session «EU und Asyl» eingereicht hatten Mitglieder verschiedenster Fraktionen – neben der SVP auch Mitglieder der Grünen und der FDP. Einen Schwerpunkt setzte die SVP-Fraktion mit gleich fünf Vorschlägen für Verschärfungen im Asylwesen.

Eine davon fordert, dass der Bundesrat eine eventuelle Regeländerung der EU zur Entschädigung von arbeitslosen Grenzgängern im gemischten Ausschuss zur Personenfreizügigkeit ablehnen muss. Justizminister Beat Jans wies im Rat vergeblich darauf hin, dass die Änderung der EU-Verordnung noch nicht beschlossen und es daher «schlicht zu früh» sei, dies nun zu regeln.

Die Schweiz beteiligt sich seit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommen an der EU-weiten Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit.

«Zahnloser Tiger» versus Verhältnismässigkeit

Ein weiterer Vorstoss soll den Bundesrat beauftragen, Doppelbürgern das Bürgerrecht zu entziehen und sie auszuweisen, wenn sie wegen schwerster Verbrechen verurteilt worden sind. Auch die Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Organisation sowie deren Finanzierung oder Unterstützung soll zu einem Bürgerrechtsentzug führen.

Die heutige Rechtsgrundlage des Bürgerrechtsgesetzes für Ausbürgerungen sei «ein zahnloser Tiger», sagte SVP-Nationalrat Pascal Schmid (TG). So sah dies auch die Mehrheit im Rat. Auch hier schien Bundesrat Jans auf verlorenem Posten, trotz seines Votums für die Verhältnismässigkeit: «Der Entzug des Bürgerrechts ist ein schwerwiegender Eingriff», der das Prinzip der Verhältnismässigkeit verletze.

Die SVP-Fraktion wollte indes noch weitergehen und auch als Gefährder eingestufte Personen beim Bürgerrechtsentzug miteinbeziehen. Zu Letzterem sagte der Rat aber Nein.

Nationalrat Thomas Aeschi
Thomas Aeschi, SVP-ZG, wartet darauf, dem Bundesrat seine Frage zu stellen, während der Ausserordentlichen Session «EU und Asyl», an der Herbstsession der Eidgenössischen Räte, am Donnerstag, 17. September 2026 im Nationalrat in Bern. - keystone

Weiter nahm der Rat aber eine Motion von Gregor Rutz (SVP/ZH) an, die den Bundesrat beauftragen soll, die Praxis bei der Behandlung von Asylgesuchen von Afghaninnen wieder zu ändern. Dies so, dass sie sich nicht mehr grundsätzlich für den Erhalt von Asyl eignen, sondern nur noch für den Status als vorläufig Aufgenommene. Auch forderte die Ratsmehrheit, auf Basis einer Motion aus der FDP-Fraktion, Gesetzesänderungen für zielgerichtete Sanktionen gegenüber nicht kooperierenden Herkunftsstaaten.

Schutzstatus S bleibt vorerst unangetastet

Abgelehnt wurde im Rat unter anderem ein SVP-Vorstoss für zwingende Landesverweisungen bei Freiheitsstrafen ab einem Jahr. Nina Fehr Düsel (SVP/ZH) verwies dabei auf die seit dem Frühling dieses Jahres in Dänemark angewendete Praxis der automatischen Ausschaffung. Die Härtefallklausel werde in der Schweiz hierbei «zu oft angewendet, obwohl diese eigentlich als Ausnahme ausgestaltet wurde».

Bundesrat Jans verwies hierbei auf die SVP-Durchsetzungsinitiative, die ebendies verlangte und die 2016 vom Volk deutlich abgelehnt worden war. Die Motion sei zudem nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar, das im Falle von Landesverweisen eben die Prüfung des Einzelfalls verlange. Dem folgte auch die Ratsmehrheit.

Findest du die Verschärfungen im Asylwesen gut?

Genauso tat sie dies, indem sie eine weitere SVP-Motion für ein Vetorecht von Standortgemeinden für den Bau von neuen Asylzentren des Bundes bachab schickte. Vorstösse vonseiten der Grünen für eine Aufenthaltsbewilligung für vorläufig Aufgenommene ab einer Aufenthaltsdauer von zehn Jahren sowie die Nichtüberstellung von gesundheitlich gefährdeten Kindern wurden ebenfalls abgelehnt.

Und auch einen Angriff vonseiten der FDP-Fraktion auf die Strategie des Bundes zum Schutzstatus S goutierte der Rat nicht: Ein Vorstoss für eine «Exitstrategie» aus dem Schutzstatus S sowie einen Umsetzungs- und Finanzierungsplan fand keine Mehrheit.

Auch das spielte dem Justizminister in die Karten: Eine Stabilisierung der Lage in der Ukraine sei derzeit «nicht in Sicht». Darum soll der Schutzstatus S bis im März 2028 nicht zur Debatte stehen. Die geflüchteten Menschen könnten wirksam geschützt und das Asylsystem entlastet werden.

Bund erwartet weniger Asylgesuche

Überhaupt hatte der Bundesrat im Vorfeld alle neun im Rat debattierten Vorstösse abgelehnt. Über die vom Rat angenommenen muss als Nächstes der Ständerat entscheiden.

Bereits in der Frühjahrssession hatte das Parlament den Druck auf die Asylstrategie des Bundes im Rahmen einer ausserordentlichen Session erhöht. Im August des laufenden Jahres hatte der Bund die erwartete Zahl an neuen Asylgesuchen allerdings nach unten korrigiert. Auch die Zahl der Gesuche um einen Status S von Personen aus der Ukraine ist laut dem SEM rückläufig.

Dennoch scheint sich der Justizminister des Druckes aus den Räten bewusst zu sein: «Die Massnahmen greifen – aber nicht genug, darum werden wir weitere Vorschläge machen im Rahmen der Asylstrategie», sagte Jans am Donnerstag.

Kommentare

User #3511 (nicht angemeldet)

Arbeitslosen entschädigung kann bei grrenzgänger nur schwer oder Juristisch unmöglich umgesetzt werden--- Wer abgaben zahlt hat anspruch--- Eine einseitige abänderung kann man Juristisch nicht legitimieren weils Verfassungstechnisch gegen Grundsatz der gleich behandlung wäre--- Rate jetzt nicht von wem diese Beschäftigungspolitik kommt die vorweg aussichtslos ist---

Chrigel.B

Ich als klar Linker finde diese Massnahmen sehr gut

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