Um das Geflügel vor der Vogelgrippe zu schützen, werden nun schweizweite Massnahmen verordnet.
vogelgrippe
Der Verkauf von lebendigen Vögeln wurde in Argentinien wegen der Vogelgrippe verboten. - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • In Europa breitet sich die Vogelgrippe aus.
  • Der Bund hat nun schweizweite Massnahmen dagegen erlassen.
  • Damit soll laut BLV die weitere Ausbreitung der Seuche verhindert werden.
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Die Vogelgruppe breitet sich europaweit aus. Nun reagiert der Bund und erlässt landesweite Massnahmen im Kampf gegen die Vogelgrippe. Die Seuche tauchte zuvor bei privat gehaltenem Geflügel im Kanton Zürich auf.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) klärte am Donnerstag darüber aus, dass man so die Ausbreitung verhindern wolle.

vogelgrippe resistent
Fälle der Vogelgrippe H5N1 wurden auch in Deutschland entdeckt. - Keystone

Die Anordnung der Schutzmassnahmen erfolge in Absprache mit den Kantonen. Es geht demnach insbesondere darum, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.

Geflügel-Ausstellungen sind verboten

Ab kommendem Montag gilt deshalb für alle Geflügelhalter in der Schweiz eine Beschränkung des Auslaufs des Hausgeflügels. Diese darf nur noch in Bereiche, die vor Wildvögeln geschützt sind.

Hühner müssen getrennt von Gänsen und Enten gehalten werden. Der Zutritt zu den Tieren muss auf das Notwendigste reduziert werden. Geflügelmärkte und Ausstellungen sind verboten.

Die Massnahmen für Nutztier- und Hobbyhalter gelten vorerst bis zum 15. Februar 2023, wie das BLV weiter mitteilte.

H5N1 nur bei engem Kontakt auf Mensch übertragbar

Der aktuell zirkulierende Virusstamm H5N1 ist nur in seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können gemäss den Angaben konsumiert werden.

Wer tote Wildvögel findet, sollte sie aber aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht berühren. Das BLV empfiehlt den Findern, die toten Tiere der Wildhut, der Polizei oder dem Veterinärdienst zu melden.

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