Die umstrittene Reform der beruflichen Vorsorge ist in der Frühjahrssession vom Parlament verabschiedet worden. Nun läuft für diese die Referendumsfrist.
Pensionskassenreform
Trotz Widerstand von linker Seite - im Bild SP-Nationalrätin Barbara Gysi (SG) - hat die Pensionskassenreform die parlamentarische Hürde genommen. Eine Referendumsabstimmung wird folgen. (Archivbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zum 6. Juli läuft die Referendumsfrist für 13 Vorlagen.
  • Eine davon ist die umstrittene Reform der beruflichen Vorsorge.

Die umstrittene Reform der beruflichen Vorsorge ist in der Frühjahrssession vom Parlament verabschiedet worden. Nun läuft für diese und zwölf weitere verabschiedete Vorlagen bis zum 6. Juli die Referendumsfrist.

Das Datum wurde am Dienstag im Bundesblatt veröffentlicht. Das Referendum gegen die BVG-Reform gilt praktisch als sicher. Schon während der Debatten hatten Linke und Gewerkschaften angekündigt, gegen die «Abbauvorlage» Unterschriften sammeln zu wollen.

Mit der BVG-Reform soll die berufliche Vorsorge fit für die Zukunft gemacht werden. Grund dafür ist, dass die Pensionskassen wegen der Überalterung der Gesellschaft zuletzt mehr Geld für die Finanzierung der laufenden Renten aufwenden mussten, als zuvor von Arbeitgebern und Angestellten angespart worden war.

Überalterung der Gesellschaft

Der Umwandlungssatz für die Berechnung der Renten soll von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt werden. Dies wird einer Übergangsgeneration mit einem Zuschlag auf die Rente ausgeglichen, wenn das angesparte Pensionskassenguthaben eine bestimmte Schwelle nicht übersteigt. Profitieren soll rund die Hälfte der Übergangsjahrgänge.

Alain Berset BVG-Reform
Bundesrat Alain Berset spricht während der Debatte um die BVG-Reform im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer) - keystone

Ebenso gilt die Frist für eine Änderung des Zivilprozessrechts, mit der sich missliebige Medienberichte mit rechtlichen Mittel einfacher stoppen lassen sowie für eine Anpassung des Raserartikels im Strassenverkehrsgesetz. In Ausnahmefällen dürfen Gerichte demnach die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug unterschreiten.

Die Referendumsfrist läuft auch für die gelockerte Zulassungsregel für Ärztinnen und Ärzte in Kantonen mit Unterversorgung. Die nötige, für dringlich erklärte Gesetzesänderung ist schon in Kraft.

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