Das von der Post entwickelte E-Voting-System weist trotz massgeblicher Verbesserungen noch Mängel auf.
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Damit das E-Voting-Projekt in Freiburg wie geplant 2022 wieder aufgenommen werden könnte, wären zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erforderlich. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das E-Voting-System ist trotz grosser Verbesserungen noch nicht perfekt.
  • Eine Überprüfung im Sommer hat insbesondere noch sicherheitstechnische Mängel gefunden.
  • Nach der neuen Runde von Anpassungen wird eine neue unabhängige Untersuchung fällig.

Das zeigen die im vergangenen Sommer gestarteten Überprüfungen. Am 5. Juli 2021 hatte die Bundeskanzlei eine unabhängige Untersuchung des E-Voting-Systems der Post gestartet.

Experten und Expertinnen aus Wissenschaft und Industrie nahmen das System während Monaten unter die Lupe. Erste Prüfberichte liegen nun vor, wie die Bundeskanzlei am Mittwoch mitteilte.

Elektronische Stimmabgabe: System «wesentlich verbessert»

Demnach wurde das System wesentlich verbessert. Nach Angaben der Bundeskanzlei ist die Dokumentation klarer, umfassender und besser strukturiert. Auch der Quellcode erhält in weiten Teilen gute Noten.

Als gut beurteilt wurden auch die Prozesse der Systementwicklung. Im Intrusionstest brachte kein Angriff auf das System Erfolg.

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Der Bedarf für elektronische Urnen ist zwar anerkannt, aber Befürworter äusserten in einer Vernehmlassung Bedenken zur Sicherheit. Im Bild die E-Voting-Plattform des Kantons St. Gallen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Dennoch braucht es laut den Berichten noch weitere Verbesserungen. Mängel wurden unter anderem beim kryptografischen Protokoll ausgemacht - dieses soll die Verifizierbarkeit unter Wahrung des Stimmgeheimnisses gewährleisten.

Noch nicht durchwegs genügend klar dokumentiert sind für die Sicherheit mitentscheidende Aspekte des Systems. Damit bleibe offen, wie das System in den entsprechenden Punkten funktionieren solle, schrieb die Bundeskanzlei. Der Post wurden die Befunde gemeldet, damit sie die nötigen Verbesserungen sofort an die Hand nehmen kann.

Neue Überprüfung nötig

Sind die Verbesserungen umgesetzt, wird das System nach Angaben der Bundeskanzlei noch einmal von unabhängiger Seite überprüft. Die Fachleute untersuchen, inwiefern das System die Sicherheitsanforderungen erfüllt, die die überarbeiteten rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von E-Voting-Systemen vorgeben.

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Die Post will ein E-Voting-System mit vollständiger Verifizierbarkeit entwickeln. - Keystone

Bis Mitte 2022 sollen diese rechtlichen Grundlagen fertig erstellt werden. Es sind die Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und die Verordnung über die elektronische Stimmabgabe (Veles). Die VPR wird vom Bundesrat in Kraft gesetzt, die Veles von der Bundeskanzlei.

Würden Sie eher an der Urne oder online abstimmen?

Danach können die Kantone, die das elektronische Abstimmungssystem einsetzen wollen, eine Grundbewilligung beantragen. Genutzt werden soll es für eidgenössische Urnengänge. Zurzeit ist die Überprüfung der Infrastruktur und des Betriebs bei den Kantonen noch im Gang.

Im Juni 2019 hatte der Bundesrat entschieden, dass E-Voting vorläufig nicht als ordentlicher Stimmkanal eingeführt wird. Er hatte dies mit Sicherheitsproblemen begründet.

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