Das Schweizer Stimmvolk soll bei Freihandelsabkommen nicht das letzte Wort haben. Die Regelung soll gesetzlich verankert werden.
Eine Kuppel des Bundeshauses.
Der Bundesrat startet die Konsultation zum Rahmenabkommen mit der EU. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will verankern, dass es bei Freihandelsabkommen kein Referendum gibt.
  • Das Parlament soll darüber befinden dürfen, wenn sie einem früheren Abkommen ähneln.

Über neue Freihandelsabkommen soll das Parlament abschliessend entscheiden können, wenn sie früheren Abkommen ähneln. Ein Referendum soll nicht möglich sein. Diese Regelung will der Bundesrat gesetzlich verankern.

Dem Parlament soll künftig ein einfacher Bundesbeschluss vorgelegt werden, der nicht dem fakultativen Referendum untersteht. Das schlägt der Bundesrat mit einem Gesetzesentwurf vor, den er heute Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt hat.

Er will damit die Praxis der «Standardabkommen» im Gesetz verankern, die sich ab 2003 entwickelt hatte. 2016 war der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass es dafür eine gesetzliche Grundlage braucht.

Aufs Wesentliche konzentrieren

Mit dem neuen Gesetz könne die bisherige Praxis gesetzgeberisch kodifiziert werden, was zur Rechtssicherheit und Verwesentlichung der politischen Auseinandersetzung beitrage, schreibt der Bundesrat. Angesichts der aktiven Handelspolitik von Hauptkonkurrenten wie der EU sei es nötig, dass die Schweiz ihre Freihandelsabkommen so einfach wie möglich aushandeln und anpassen könne.

Die generelle Unterstellung von Freihandelsabkommen unter das fakultative Referendum hätte Folgen für die Schweizer Freihandelspolitik, da es zu Verzögerungen käme. Das würde die Attraktivität der Schweiz als Freihandelspartner schwächen.

Neue wichtige Verpflichtungen

Konkret schlägt der Bundesrat vor, dass das Parlament Freihandelsabkommen dann mit einfachem Bundesbeschluss genehmigt, wenn sie im Vergleich zu den bisher abgeschlossenen keine neuen wichtigen Verpflichtungen für die Schweiz enthalten.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. April 2019. Das Gesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen würde dem fakultativen Referendum unterstehen.

Parlament war dagegen

Im Sommer 2017 hatte der Bundesrat einen anderen Weg gesucht, um dasselbe Ziel zu erreichen. Damals legte er dem Parlament zusammen mit dem Freihandelsabkommen mit Georgien eine allgemeine Regelung vor, welche die Kompetenz ans Parlament delegiert hätte. Das Parlament lehnte diesen Vorschlag ab.

Der Bundesrat interpretiert das aber nicht als grundsätzliche Absage: Kritisiert worden sei insbesondere, dass die Regelung dem Parlament gemeinsam mit einem unumstrittenen Freihandelsabkommen unterbreitet worden sei, schriebt er im Bericht zur Vernehmlassung. Grundsätzlich hätten sich die Räte bereit gezeigt, im Rahmen einer separaten Gesetzesvorlage noch einmal über eine Kompetenzdelegation zu beraten.

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