Erweiterte Melde- und Lagerpflicht für lebenswichtige Medikamente
Der Bund reagiert auf die anhaltenden Medikamentenengpässe mit einer Ausweitung der Melde- und Lagerpflicht.

Das Wichtigste in Kürze
- Von Dutzenden Medikamenten müssen neu ebenfalls Pflichtlager gehalten werden.
- Der Bund reagiert damit auf die andauernden Versorgungsengpässe.
- Betroffen sind unter anderem Schmerzmittel, Krebsmedikamente und Blutdruck-Regulierer.
Angesichts drohender Engpässe erweitert der Bund die Lager- und die Meldepflicht für lebenswichtige Medikamente. Mittlerweile müssen Versorgungsengpässe oder Lieferunterbrüche für rund 320 Wirkstoffe gemeldet werden. Für rund 120 Wirkstoffe sind neu Pflichtlager vorgeschrieben. Betroffen sind klassische Schmerzmittel wie Tramadol oder Diclofenac, Opioide, Krebsmedikamente oder Kardiostimulanzien wie Noradrenalin.
Die Zahl der meldepflichtigen Wirkstoffe steigt um über 60 Prozent und jene der lagerpflichtigen Wirkstoffe um fast ein Viertel, wie das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) am Donnerstag mitteilte. Die für die Ausweitung nötigen Verordnungsänderungen, die die Versorgungslage verbessern helfen, gelten ab Montag, 15. Januar.

Ist ein Wirkstoff meldepflichtig, müssen Versorgungsengpässe oder Lieferunterbrüche dem Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) gemeldet werden. Wer meldepflichtige Wirkstoffe herstellt oder vertreibt, muss zudem angeben, wie lange die Versorgung gestört sein wird und ob es bis dahin alternative Heilmittel gibt.
Meldestelle informiert regelmässig
Die Meldestelle des BWL informiert alle Akteure regelmässig über die aktuelle Versorgungslage. Für rund 120 Wirkstoffe müssen zudem Pflichtlager angelegt werden. Kann der Markt die Versorgung nicht gewährleisten, kann auf diese strategische Reserve zurückgegriffen werden.
Um den mit der erweiterten Melde- und Lagerpflicht entstehenden Mehraufwand bewältigen zu können, sollen die Prozesse künftig automatisiert werden, wie das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung schreibt. Die Kantone und die Organisationen des Gesundheitswesens begrüssten die Erweiterung grundsätzlich.