Einige Kantone wollen Hautfarbe bei Fahndung trotzdem nennen
Das Fedpol hat die Hautfarbe als Fahndungsmerkmal gestrichen. Einige Polizei-Korps nennen bei ihren eigenen Fahndungen trotzdem noch die Hautfarbe.

Das Wichtigste in Kürze
- Bei nationalen Fahndungen darf die Hautfarbe nicht mehr als Merkmal gebraucht werden.
- Die Kapo Thurgau setzt bei ihren eigenen Fahndungen aber weiterhin auf die Hautfarbe.
- Auch Appenzell Innerrhoden hält, «wenn die Zeit drängt», am Fahndungsmerkmal fest.
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat die Hautfarbe als Fahndungsmerkmal gestrichen.
Das heisst: Schweizer Polizeien können diese seit dem 5. September nicht mehr im nationalen Fahndungssystem Ripol angeben.
Die jeweils eigenen Fahndungen der Kantonspolizeien sind jedoch nicht davon betroffen. Und dort wollen einige Polizeien an der Hautfarbe als Identifikationsmerkmal festhalten, wie das «Tagblatt» berichtet.
Kapo Thurgau fahndet weiter mit Hautfarbe
Die Kantonspolizei Thurgau wird demnach die Hautfarbe weiterhin als ein Fahndungsmerkmal benutzen.
«Wir setzen auch in Zukunft die Fahndungsmerkmale ein, von denen wir uns den grösstmöglichen Erfolg versprechen», sagt Sprecher Andy Theler. «Und zu einem solchen Fahndungserfolg kann auch das Merkmal Hautfarbe beitragen.»
Vor dem Entscheid des Bundes waren nur einige ausgewählte Kantonspolizeien konsultiert worden. Die Kapo Thurgau war nicht dabei.
Theler hält fest: «Die Kantonspolizei Thurgau ändert ihre bewährte Praxis nicht.»
«Kann vorkommen, dass wir Hautfarbe nennen»
Auch Appenzell Innerrhoden hält an der Hautfarbe als Fahndungsmerkmal fest. Michel Meier, Leiter der Kriminalpolizei, erklärt der Zeitung: «Wenn wir kantonsintern Personen suchen und die Zeit drängt, wie beispielsweise bei Vermisstenfällen oder einer Nahbereichsfahndung, kann es vorkommen, dass wir die Hautfarbe nennen.»
Bei nationalen Fahndungen halte man sich an die Vorschriften des Bundes. «Die Hautfarbe ist lediglich ein Merkmal, das den Fahndungserfolg erhöhen kann», so Meier.
Appenzell Ausserrhoden ändert Praxis
Die Kantonspolizei St. Gallen will sich derweil «nicht in eine politische Debatte einmischen». Deshalb äussert sie sich nicht zum Thema.
Daniel Manser, Sprecher der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden, sagt dazu: «Da es sich bei der Hautfarbe um eine Angabe von vielen handelt, sind die Nachteile überschaubar.»
Seit dem Fedpol-Entscheid verzichtet Appenzell Ausserrhoden auf die Nennung der Hautfarbe – auch bei eigenen Fahndungen.
Die Änderung bezüglich der nationalen Fahndungsmerkmale erfolgte nach einer «offiziellen Beschwerde» von einer ausländischen Behörde.
Der Entscheid des Bundes stiess auf Kritik – einige Politiker forderten, dass der Entscheid rückgängig gemacht wird.













