Krankenkassen

Einfacherer Datenaustausch zwischen Krankenkassen und Kantonen

Keystone-SDA
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Bern,

Kantone und Krankenkassen sollen Versichertendaten einfacher austauschen können. Mit diesem Ziel hat der Bundesrat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer Änderung im Krankenversicherungsgesetz eröffnet. Der Entwurf sieht ein einheitliches Verfahren im elektronischen Datenaustausch vor.

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Eine Lockerung des Vertragszwangs zwischen Krankenkassen und Ärzten wird vom Parlament gefordert, um die Gesundheitskosten zu senken. (Symbolbild) - keystone

Die Versichertendaten sind im Gesundheitswesen von zentraler Bedeutung. Wie der Bundesrat schreibt, müssen die Kantone die Einhaltung der Versicherungspflicht überwachen. Die Versicherungen brauchen aktuelle Daten, um den Versicherten die Rechnungen zu schicken. Nach geltendem Recht erhalten die Krankenkassen nur restriktiv Auskunft bei den Kantonen.

Mit der Vernehmlassungsvorlage will der Bundesrat ein einheitliches Verfahren einführen. Es soll auf dem bestehenden Modell zur Prämienverbilligung basieren. Der Wohnort der Versicherten soll zu den ausgetauschten Daten gehören. Diese Information ist wichtig für den kantonalen Anteil an den Spitalkosten. Zudem lassen sich Fälle von Doppelversicherung vermeiden.

Mit einer weiteren Änderung des Krankenversicherungsgesetzes schlägt der Bundesrat vor, die im Ausland wohnhaften Versicherten in den Risikoausgleich der Krankenkassen einzubeziehen. Mittels des Ausgleichs nivellieren die Kassen untereinander ihre verschiedenen Risikostrukturen.

Mit dem Schritt sollen alle in der Schweiz versicherungspflichtigen Personen erfasst werden. Das sind etwa Grenzgängerinnen und -gänger, Rentnerinnen und Rentner im Ausland oder entsandte Arbeitnehmende. Ihr Anteil wächst und 2019 kam eine Zählung auf 131'000 Personen. Nach geltendem Recht sind sie im Risikoausgleich nicht berücksichtigt.

Im weiteren sollen Krankenkassen Versicherte ausschliessen können, wenn sie diese über eine gewisse Zeit nicht kontaktieren konnten. Aktuell müssen die Versicherungen diese Personen in ihrem Bestand behalten und für sie Risikoausgleich bezahlen, erhalten aber keine Prämien von ihnen.

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