EFTA

Efta-Freihandelsabkommen mit Indien gilt ab Oktober

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Bern,

Das Efta-Freihandelsabkommen mit Indien tritt am 1. Oktober in Kraft, wie der Bund bekannt gibt.

Guy Parmeli
«Der diplomatische und politische Austausch wird weitergeführt, um eine rasche Senkung der Zusatzzölle zu erreichen», sagte Parmelin. (Archivbild) - keystone

Am kommenden 1. Oktober tritt das Freihandelsabkommen der Efta-Staaten mit Indien in Kraft. Der Bund hat das Datum am Montag bekanntgegeben.

Am 10. März 2024 hatte Wirtschaftsminister Guy Parmelin das Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsübereinkommen der Efta mit Indien in Delhi mit unterzeichnet. Am Abkommen beteiligt sind auch Island, Liechtenstein und Norwegen. Das sind die anderen drei Mitgliedsländer der europäischen Freihandelsassoziation Efta.

Der Bund setzt grosse Hoffnungen auf das Abkommen. Es bringe für fast 95 Prozent der heutigen Schweizer Ausfuhren nach Indien Zollerleichterungen, sagte Parmelin im Frühling bei der Beratung des Abkommens im Nationalrat.

Verschiedenste Schweizer Produkte erhielten einen verbesserten Zugang zum indischen Markt, etwa Pharmaprodukte und chemische Produkte, Maschinen und Uhren.

Ziel: Investitionen fördern

Im Abkommen enthalten ist die Investitionsförderung. Die Efta-Staaten verpflichteten sich – laut Bundesrat eine Premiere – zu Promotionsaktivitäten. Deren Ziel sind 100 Milliarden US-Dollar an Investitionen aus Efta-Staaten sowie eine Million Arbeitsplätze in den 15 Jahren ab Inkrafttreten des Abkommens.

Mehr als ein Jahrzehnt hatten die Verhandlungen der Efta mit Indien, dem bevölkerungsreichsten Land der Welt, gedauert. Das Schweizer Parlament genehmigte das Abkommen mit klaren Mehrheiten. Skepsis äusserte das links-Grüne Lager.

Der Abschluss eines Freihandelsabkommens müsse einen besonderen Beitrag zum nachhaltigen Handel leisten, sagte etwa SP-Nationalrat Fabian Molina (ZH) in der Ratsdebatte. Diese Übereinkunft tue das nicht. Vom Abkommen profitierten beispielsweise indische Kleiderproduzenten mit Kinderarbeit.

Kommentare

User #4769 (nicht angemeldet)

Da geht's problemlos ohne Freigrenzen und Kohäsionsmilliarden

User #784 (nicht angemeldet)

Meinte ich auch, nach Gesetz, die Kollegialbehörde gesamt erteilen, Cassis, Jans, BS-Baume-Sch. 0 raus.

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