Erlässt das Parlament ein Gesetz, will der Nationalrat vor der Schlussabstimmung überprüft haben, ob der Titel noch zum Wortlaut des Gesetzes passt. Ist das nicht der Fall, soll der Titel noch vor der Abstimmung geändert werden.
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Der Nationalrat. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat gab am Donnerstag einer parlamentarischen Initiative von Jürg Grossen (GLP/BE) mit 132 zu 53 Stimmen Folge.

Falls die Räte Vorlagen wesentlich veränderten, könne dies dazu führen, dass Titel und Inhalt der Vorlage nicht mehr oder nur noch teilweise übereinstimmten, hatte Grossen die Initiative begründet.

Das sei besonders dann problematisch, wenn nach einem Referendum an der Urne abgestimmt werde. Grossen erinnerte an die Abstimmung über die «Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten» - mit der so betitelten Vorlage hätten auch die allgemeinen Kinderabzüge erhöht werden sollen.

Eine Minderheit im Rat stellte sich gegen die Initiative. Auch wenn es irreführende Titel gebe, gebe es keinen Handlungsbedarf, sagte Kurt Fluri (FDP/SO). Die Frage nach dem Titel einer Vorlage sollte in den vorberatenden Kommissionen standardmässig gestellt werden. Die Titel sollten aber nicht den Inhalt der Vorlage zusammenfassen.

Die Vorlage geht nun an die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S), die sie bisher ablehnte. Eine Vorlage kann nur ausgearbeitet werden, wenn sie oder der Ständerat selbst zustimmen.

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