Digitalisierung

    Die Forschung am Menschen soll mit der Digitalisierung mithalten

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Künftig sollen Resultate aus Versuchen an Menschen schnell und für Laien verständlich veröffentlicht werden. Zudem soll eine elektronische Einwilligung zur Teilnahme möglich werden. Diese und weitere Anpassungen will der Bundesrat am Humanforschungsgesetz vornehmen.

    Teilnehmende an Forschungsprojekten sollen künftig elektronisch einwilligen können. (Symbolbild)
    Teilnehmende an Forschungsprojekten sollen künftig elektronisch einwilligen können. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

    Das Wichtigste in Kürze

    • Er hat an seiner Sitzung vom Mittwoch beschlossen, eine Revision des Verordnungsrechts vorzuschlagen, und die Anpassungen in die Vernehmlassung geschickt.

    Der Bundesrat nimmt darin Empfehlungen aus einer Evaluation auf.

    Mit den Vorschlägen soll das seit 2014 geltende Humanforschungsgesetz an den wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt angepasst werden – insbesondere an die Digitalisierung. So soll es unter anderem für Interessentinnen und Interessenten möglich sein, elektronisch in eine Teilnahme an einem Forschungsprojekt einzuwilligen.

    Ferner sollen der Datenschutz und die Datensicherheit gestärkt werden. Dafür werden gemäss Vorschlag künftig die notwendigen Kompetenzen von Forschenden sowie von Behörden verlangt.

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