Die 13. AHV-Rente wird nicht für alle gleich hoch ausfallen
Die IT ist programmiert, im Dezember wird die 13. AHV-Rente erstmals ausbezahlt. Doch wie viel? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Das Wichtigste in Kürze
- Die erstmalige Auszahlung der 13. AHV-Rente ist aufgegleist, die IT sei programmiert, sagt das BSV.
- Erst im Dezember definitiv berechnet wird der Betrag: Dieser kann von Fall zu Fall variieren.
Im Dezember wird erstmals die 13. AHV-Rente ausbezahlt. Rentnerinnen und Rentnern, die sich nun auf eine doppelte Dezember-Rente freuen, seien gewarnt: Die konkreten Beträge werden in vielen Fällen sehr unterschiedlich ausfallen.
Sicher ist nur, dass sie ausbezahlt wird. Die genaue Berechnung sei aber erst im Dezember möglich, erklärt das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV.
Über 4 Milliarden Franken
Woher das Geld kommen soll, ist weiterhin unklar und hängt vom Ausgang der Volksabstimmung vom 29. November ab. Zur Wahl steht dann aber lediglich eine Finanzierung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Sagt das Stimmvolk Nein, geht die Suche nach Alternativen von vorne los.
Bereits berechnet hat das BSV die grossen Summen: 2,7 Millionen Rentnerinnen und Rentner werden in den Genuss einer 13. AHV-Rente kommen. Aufgrund der Vorjahreszahlen rechnet man allein dieses Jahr mit Auszahlungen von rund 4,3 Milliarden Franken.

Im Schnitt sind dies etwa 1580 Franken pro Person. Schon hier muss man differenzieren: Pensionierte im Inland erhalten 1969 Franken, jene im Ausland 702 Franken.
An welchem Datum und ob in einer einzigen oder in zwei Überweisungen, das hängt wiederum von den einzelnen Ausgleichskassen ab. Davon gibt es schweizweit deren 74.
Betrag variiert von Fall zu Fall
Ein Anrecht auf eine 13. AHV-Rente haben alle, die im Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben. Wer am 30. November gerade 65 Jahre alt wird, darf sich aber nur bedingt die Hände reiben.
In diesem Fall erhält man eine volle und plus einen Zwölftel der Dezemberrente. Gleiches gilt in allen anderen Fällen. Wer im Mai das Rentenalter erreichte, erhält sieben Zwölftel dazu, Januargeborene elf Zwölftel.

Dass dem so ist, dafür haben die Gewerkschaften bei der Formulierung ihres Initiativtextes gesorgt: «Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente haben Anspruch auf einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente.»
BSV-Kommunikationschef Markus Binder hält fest: «Viele Rentnerinnen und Rentner sind sich wohl nicht bewusst, dass sich eine Altersrente während des Jahres ändern kann.» So ändert sich der Zwölftel etwa auch, wenn im Verlauf des Jahres eine Ehepartnerin bzw. der Ehepartner neu das Rentenalter erreicht oder verstirbt.
IT bereit: Der Zahltag kann kommen
Weil sich bis Ende November die jeweiligen Lebenssituationen noch ändern können, kann die 13. AHV-Rente noch nicht individuell berechnet werden. Die entsprechenden Kalkulationen seien in den IT-Systemen der Ausgleichskassen aber bereits programmiert, versichert das BSV.
Das sei zwar anspruchsvoll gewesen, sei aber nun erfolgt. «Die Tests waren alle erfolgreich», betont BSP-Sprecher Binder.
Nur eins kann man nicht: Auf die 13. AHV-Rente verzichten. Wer trotzdem findet, all diese Zwölftel seien zu viel des Guten, muss sie eigenhändig für einen guten Zweck spenden.












