Das Wichtigste in Kürze zur Abschaffung des Eigenmietwerts
Am 28. September äussern sich Volk und Stände zur Einführung einer Steuer auf Zweitliegenschaften. Hier lesen Sie das Wichtigste zur Vorlage in Kürze.

Die Kantone sollen eine Steuer auf Zweitliegenschaften einführen können. Zur dafür nötigen Verfassungsänderung äussern sich am 28. September Volk und Stände. Gedacht ist die neue Steuer als Ersatz für die vom Parlament beschlossene Abschaffung des Eigenmietwerts. Das Wichtigste zur Vorlage in Kürze:
Wer im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebt, muss heute den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Gemeint ist, dass die nicht erzielten Einnahmen aus einer Vermietung der Liegenschaft versteuert werden müssen.
Im Gegenzug können für Schuldzinsen sowie für Unterhaltskosten Steuerabzüge geltend gemacht werden. Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist umstritten und seit Jahren ein politischer Dauerbrenner. In der Schweiz lebt die Mehrheit der Bevölkerung in einer Mietwohnung.
Das Parlament beschloss 2024 den Systemwechsel: Für Erst- und auch für Zweitwohnungen soll der Eigenmietwert fallen. Zuvor war lange umstritten, ob der Eigenmietwert nur für Erstwohnungen fallen sollte oder auch für Zweitwohnungen. Die Möglichkeit für die Kantone, mit einer neuen Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen wegfallende Einnahmen zu kompensieren, beschloss das Parlament als Begleitmassnahme.
Die dafür nötige Verfassungsänderung, über die nun abgestimmt wird, ist Voraussetzung dafür, dass der Eigenmietwert abgeschafft werden kann. Denn das Parlament hat die beiden Vorhaben miteinander verknüpft – das eine kann ohne das andere nicht in Kraft treten.
Wie viel die neue Steuer den Kantonen einbringt, ist offen
Schuldzinsen fürs Wohneigentum sollen nach der Abschaffung des Eigenmietwerts in der Steuererklärung übrigens nur noch eingeschränkt abgezogen werden können, und Unterhaltskosten-Abzüge sollen bei Bund, Kanton und Gemeinden gestrichen werden.
Die finanziellen Auswirkungen durch den Systemwechsel beim Besteuern von Wohneigentum hängt von der Höhe der Hypothekarzinsen ab. Beim derzeitigen Niveau – 1,5 Prozent – werden die Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden auf rund 1,8 Milliarden Franken im Jahr geschätzt.
Steigt das Niveau der Hypothekarzinsen allerdings auf über 3 Prozent, dürfte die öffentliche Hand mehr einnehmen als heute, da die Schuldzinsen nicht mehr abgezogen werden können. Wie viel die neue Steuer auf Zweitliegenschaften den Kantonen einbringt, ist offen. Denn die Einführung dieser Steuer ist Sache der Kantone, sie können auch darauf verzichten.
Weil die Abzugsmöglichkeiten für Schulden stark begrenzt werden, verliert das Steuersystem in den Augen der Befürworter einen Anreiz, hohe Hypotheken für das eigene Haus oder die Wohnung beizubehalten. Und die neue Liegenschaftssteuer gebe den Kantonen und Gemeinden die Möglichkeit, massgeschneiderte Lösungen zu wählen.
Bundesrat und Parlament unterstützen den Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum. Die FDP nennt den Eigenmietwert eine ungerechte Steuer auf Einkommen, das es nicht gebe. Die SVP argumentiert, der Eigenmietwert bestrafe die Sparsamen, denen Eigenverantwortung und Unabhängigkeit wichtig sei. Gleichzeitig werde die Verschuldung gefördert.
HEV: Überbesteuerung von Eigenheimbesitzern
Der Hauseigentümerverband (HEV) spricht von einer Überbesteuerung von Eigenheimbesitzerinnen und -besitzern durch den Eigenmietwert. Gerade im Pensionsalter, wenn das Einkommen sinkt, schlage der Eigenmietwert voll durch. Für die bürgerlichen Jungparteien leistet die Vorlage einen wichtigen Beitrag dazu, Wohneigentum für die junge Generation zugänglicher zu machen.
Die SP etwa macht geltend, dass namentlich reiche Haus- und Wohnungsbesitzer vom Systemwechsel profitierten. Wegen der absehbaren Steuerausfälle drohten Steuererhöhungen in den Kantonen.
Die Grünen befürchten, dass wegen tieferer Steuereinnahmen die angekündigten Sparmassnahmen des Bundes noch verschärft werden könnten. Und ohne die heutigen Abzugsmöglichkeiten gebe es weniger Anreize, Häuser energetisch zu sanieren.
Die Konferenz der Gemeindepräsidenten von Ferienorten im Berggebiet befürchtet wegfallende Einnahmen für die Baubranche, weil es weniger Anreize gebe, Gebäude zu renovieren. Auch die Gebirgskantone lehnen die Vorlage ab.
Sie sehen sich überproportional betroffen von der Abschaffung des Eigenmietwerts für Ferienwohnungen und -häuser. Mit der besonderen Objektsteuer für Zweitwohnungen würden sich zahlreiche neue Rechts- und Abgrenzungsfragen stellen.