Kanton Bern soll Interessenskonflikten besser vorbeugen
Die Geschäftsprüfungskommission des Kantons Bern fordert bessere Vorkehrungen gegen Interessenskonflikte bei leitenden Angestellten.

Der Kanton Bern soll Interessenskonflikten bei seinen leitenden Angestellten besser vorbeugen. Das regt die grossrätliche Geschäftsprüfungskommission an. Der Regierungsrat signalisierte Bereitschaft, die Anliegen aufzunehmen.
Eine Kaderperson des Strassenverkehrsamtes, die im Vorstand eines lokalen Mobilitätsverbandes sitzt oder ein Universitätsdozent, der mit der Co-Institutsleiterin liiert ist. Solche Fälle haben in den vergangenen Jahren immer wieder Fragen nach dem Umgang mit Interessenskonflikten in der bernischen Verwaltung aufgeworfen.
Die grossrätliche Geschäftsprüfungskommission hat sich nun mit dem Thema beschäftigt und Empfehlungen an die Regierung erarbeitet, wie sie am Freitag mitteilte.
Verbesserungspotenzial ortet die Kommission bei Fragen rund um die Treuepflicht der Mitarbeitenden und beim Umgang mit Nebenbeschäftigungen.
Nebenbeschäftigungen unter Beobachtung
Unter anderem seien nicht entschädigte Nebenbeschäftigungen bislang weder melde- noch bewilligungspflichtig. Allerdings seien auch bei solchen Engagements Fälle denkbar, die unzulässig seien. Der Regierungsrat will bei der aktuellen Revision der Personalverordnung entsprechende Anpassungen prüfen.
Der Kanton Bern verfügt bereits über einen Verhaltenskodex und ein Merkblatt für das Kantonspersonal, um Interessenskonflikte oder eine mögliche Befangenheit zu vermeiden. Die Kommission empfiehlt nun, bestimmte Schlüsselbegriffe in diesen Dokumenten zu definieren und mit möglichen Beispielen zur Veranschaulichung zu ergänzen.
Wichtig sei, so die Kommission, dass die Mitarbeitenden sensibilisiert werden und reagieren, bevor potenzielle Interessenkonflikte überhaupt auftauchen. Aus Sicht der Kommission «nützen die besten Dokumente nichts, wenn nicht nach diesen gelebt wird».
Regierungsrat zeigt Bereitschaft
Der Regierungsrat zeigte sich laut Mitteilung auch hier bereit, bei der nächsten Überarbeitung der Regelung Anpassungen zu prüfen.
Der zwölfseitige Verhaltenskodex befasst sich unter anderem mit Ausstandspflichten, der Annahme von Geschenken und Einladungen, Nebenbeschäftigungen oder der Wahrung des Amtsgeheimnisses.