Das sind die Hauptstreitpunkte in der EU-Debatte
Tag drei der Monsterdebatte um das EU-Vertragspaket, genannt «Bilaterale III», im Ständerat. Zig Entscheide, viel Papier, doch was sind die wesentlichen Themen?

Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat hat im Rahmen der Monsterdebatte zu den Bilateralen III schon vieles entschieden.
- Die technischen Details stehen dem Blick fürs Ganze etwas im Weg.
- Ein Überblick über die Hauptthemen wie Lohnschutz, Ständemehr und «dynamische Rechtsübernahme».
Für die einen ist es «der Fünfer und das Weggli». Für die anderen ein Kolonialvertrag und nichts weniger als die Zerstörung der direkten Demokratie: Die «Bilateralen III», wie das EU-Vertragspaket von den Befürwortern gerne genannt wird – was die Gegner wiederum ärgert.
Geht man davon aus, dass niemand wissentlich lügt, sondern wie immer etwas zuspitzt, liegt die Wahrheit wohl dazwischen. Aber um was geht es wirklich bei diesem «Generationenprojekt» und was sind die strittigen Punkte? Heute ist der dritte und letzte Tag der Debatte im Ständerat, danach ist der Nationalrat an der Reihe.
Inhaltlich: Zuwanderung und Lohnschutz
Damit das Hochlohn-Land Schweiz nicht von Stellensuchenden aus den 28 EU-Mitgliedsländern überrannt wird, sind im Vertragswerk einige Stellschrauben eingebaut. Bei deren Umsetzung kann die Schweiz in einigen Punkten die Zuwanderung zusätzlich feinjustieren. Schliesslich ist die Wirtschaft auf Fachkräfte angewiesen, doch sollte sinnvollerweise zuerst inländisches Personal berücksichtigt werden.

Vorgeschlagen ist unter anderem auch eine «Zuwanderungsabgabe», die im Ständerat auf Zustimmung stösst: Sie soll ein Anreiz sein, nur im Ausnahmefall im EU-Raum Fachkräfte zu rekrutieren. All zu weit kann die Schweiz aber nicht gehen, denn der EU ist die Personenfreizügigkeit heilig.
Der Lohnschutz – also dem Schutz der Schweizer Löhne vor Dumping durch ausländische Billig-Arbeitskräfte – ist ebenfalls eine Gratwanderung. Der Bundesrat hat im Vorfeld mit Arbeitgebern und Gewerkschaften einen von allen getragenen Kompromiss verhandelt. Nun geraten aber einzelne Punkte in die Kritik.
00:00 / 00:00
So stören sich Bürgerliche etwa am Kündigungsschutz für gewählte Arbeitnehmervertreter. Das sei ein Wunsch der Gewerkschaften, der gar nichts mit Lohnschutz und Bilateralen zu tun habe. Doch fällt der ausgehandelte Kompromiss dahin, steigen die Gewerkschaften aus und schlagen sich ins Nein-Lager. Diesen einen Punkt hat sich der Ständerat für heute aufgespart.
Juristisch: Die dynamische Übernahme von EU-Recht
Die über vier Jahre verhandelten «Bilateralen III» sollen nicht bei jeder nächstbesten Gelegenheit neu verhandelt werden. Ändert oder ergänzt die EU in Zukunft ihre Gesetze, müssten diese deshalb «dynamisch» von der Schweiz übernommen werden. Dies aber widerspreche der Schweizer Eigenständigkeit und der direkten Demokratie, kritisieren die Gegner des Abkommens.
Die Befürworter argumentieren, ohne diese «dynamische Rechtsübernahme» gebe es aber keinen stabilen Zugang zum EU-Binnenmarkt. Immerhin kann die Schweiz auch entscheiden, ein bestimmtes Gesetz nicht zu übernehmen. Dann muss sie aber mit «verhältnismässigen Ausgleichsmassnahmen» durch die EU rechnen. Gleiches gilt, wenn die Schweiz vom Abkommen abweichen sollte.

Wenn etwa die Schweiz die Personenfreizügigkeit so einschränkt, dass die EU findet, dies sei nicht vertragsgemäss: Dann kann die EU zum Beispiel gewisse Erleichterungen beim Zugang zum EU-Binnenmarkt aussetzen. Was sie aber nicht kann: Den Import von Schweizer Uhren verbieten – das wäre nicht «verhältnismässig».
Schweizer Spezialität: Das Ständemehr
Hier kann die EU für einmal nichts dafür. Das Ständemehr – die «Kantonsmehrheit» – ist eine Schweizer Eigenheit bei Volksabstimmungen und wird dazu auch nur selten relevant. Denn meistens stimmen Kantons- und Volksmehrheit überein.
Bei Verfassungsänderungen – also etwa Volksinitiativen – müssen aber sowohl Volk als auch Stände zustimmen. Weil die «Bilateralen III» ein Vertrag und keine Verfassungsänderung sind, wäre bei einem Referendum dagegen das Ständemehr kein Thema.

Die Staatspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat finden, dass die «Bilateralen III» derart bedeutungsvoll seien, dass ein Referendum obligatorisch sei. Dann müsste nicht – wie beim fakultativen Referendum – erst noch jemand 50'000 Unterschriften sammeln gehen. Und bei einem obligatorischen Referendum würde das Ständemehr gelten.
Relevant wird dies, weil damit eine Ablehnung wahrscheinlicher wird: Selbst wenn das Stimmvolk zustimmen sollte, könnten die kleineren, konservativeren Kantone für ein Nein der Stände sorgen.

Interessanterweise kommt das Pro-Lager in seiner juristischen Analyse zum Schluss, es brauche kein Ständemehr. Die von der EU-kritischen SVP beigezogenen Fachleute leiten das Gegenteil her. Gleichermassen im Parlament: Die konservativer besetzten Staatspolitischen Kommissionen sind dafür, die Aussenpolitischen Kommissionen dagegen – weil dort eher EU-freundliche Abgeordnete sitzen.
Ausser Konkurrenz: Das Stromabkommen
Hohe Strompreise, Mangellagen, Stromhandel mit der EU, Marktöffnung und Regulierung: Das Stromabkommen ist Teil der «Bilateralen III», hat es in sich, aber steht (noch) nicht zur Debatte. Es wurde gewissermassen ausgelagert und wird später separat behandelt.
Auch hier sorgt primär die innenpolitische Umsetzung der ausgehandelten Verträge für Kontroversen.











