Bundesrat

Das plant der Bundesrat auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat will alltägliche Hürden für Menschen mit Behinderungen abbauen. Er hat auf die teils harsche Kritik in der Vernehmlassung zum neuen Inklusionsgesetz reagiert und will dieses nun ausweiten. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

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Das Bundeshaus in Bern. - Keystone

WIE STEHT ES AKTUELL UM DIE BEHINDERTENRECHTE?

In der Schweiz leben rund 1,7 Millionen Menschen mit Behinderungen. Laut verschiedenen Verbänden von Betroffenen sind diese im Alltag zahlreichen Diskriminierungen ausgesetzt – sei es beim Wohnen, bei der Arbeit oder im öffentlichen Verkehr. Beispielsweise sind noch nicht alle Bahnhöfe in der Schweiz hindernisfrei. «Die komplette Inklusion ist noch nicht Realität», sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider Ende 2024 in Bern vor den Medien. Heute sind Menschen mit Behinderungen nur bei öffentlich angebotenen Dienstleistungen und in Arbeitsverhältnissen nach dem Bundespersonalgesetz vor Benachteiligungen geschützt. Ziel müsse es sein, dass Menschen mit Behinderungen ein möglichst unabhängiges Leben führen können, sagte Baume-Schneider.

WAS WILL DIE INKLUSIONSINITIATIVE?

Im September 2024 reichte ein Komitee – im Lead der Behinderten-Dachverband Inclusion Handicap – 108'000 gültige Unterschriften ein. Die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusionsinitiative)» fordert die effektive Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen. Konkret sollen Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die nötigen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen erhalten. Insbesondere sollen sie das Recht haben, ihre Wohnform und ihren Wohnort frei zu wählen.

WESHALB LEHNT DER BUNDESRAT DIE INKLUSIONSINITIATIVE AB?

Laut dem Bundesrat lässt die Initiative einen zu grossen Interpretationsspielraum. Dies könne zu Rechtsunsicherheit und Missverständnissen führen. Zudem brauche es keine Anpassung der Verfassung, weil diese die Rechte von Menschen mit Behinderungen schon genügend berücksichtige. Ausserdem habe der Bund nur sehr beschränkte Kompetenzen, um Massnahmen zur Gleichstellung schweizweit vorzuschreiben. Die Hauptverantwortung liege bei den Kantonen.

WAS SCHLUG DER BUNDESRAT STATTDESSEN VOR?

Erstens sollen in einem neuen nationalen Inklusionsrahmengesetz die Ziele und Prinzipien von Bund und Kantonen in der Behindertenpolitik verankert werden. Die bestehenden Massnahmen auf Kantonsebene, insbesondere im Bereich Wohnen, sollen harmonisiert werden. Konkret sollen die Kantone ein vielfältiges Angebot an bedarfsgerechten Unterstützungsmöglichkeiten bereitstellen, den Zugang zu preisgünstigen und hindernisfreien Wohnungen fördern und betroffene Personen bei der Wahl ihrer Wohn- und Lebensform beraten. Zweitens soll eine kleine IV-Revision Betroffenen den Zugang zu modernen Hilfsmitteln wie Hörgeräten und Prothesen erleichtern. Zudem soll der Assistenzbeitrag ausgebaut werden. Bezügerinnen und Bezügern einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber dennoch zu Hause leben möchten, können mit dem Assistenzbeitrag eine Person einstellen, welche die erforderliche Unterstützung leistet. Das Rahmengesetz und die IV-Revision sollen den indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative bilden. Im zweiten Halbjahr 2025 konnten interessierte Kreise zu den Vorschlägen Stellung nehmen.

WIE WAR DAS FEEDBACK?

Schlecht. Behindertenorganisationen und fast alle Bundesratsparteien sahen Verbesserungsbedarf. Die Vorlage liefere keinen Plan für eine inklusive Schweiz und bleibe «insgesamt ambitionslos», schrieb etwa der Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen, Inclusion Handicap. Auch stütze sich der Bundesrat auf einen viel zu engen Behinderungsbegriff, der rund drei Viertel der Menschen mit Behinderungen nicht erfasse.

WIE REAGIERT NUN DER BUNDESRAT?

Er hat seine Pläne zu einer inklusiveren Gesellschaft überarbeitet. Der Geltungsbereich des neuen Inklusionsgesetzes umfasst nun alle Menschen mit Behinderungen und nicht nur Menschen, die Leistungen der IV beziehen. Der Bundesrat legt zudem den Fokus auf die Umsetzung der Uno-Behindertenrechtskonvention und auf allgemeine Grundsätze zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen. Vorgesehen ist beispielsweise die Erarbeitung einer nationalen Strategie und eines Aktionsplans unter Einbezug von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen. Weiterhin vorgesehen sind punktuelle Verbesserungen im IV-Bereich. Aus der Vorlage gestrichen hat der Bundesrat die Anliegen einer vom Parlament überwiesenen Motion, bei der es um ambulante Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen geht. Diese Umsetzung soll anderweitig erfolgen.

WIE FALLEN JETZT DIE REAKTIONEN AUS?

Etwas positiver. Die SP hält dem Bundesrat zugute, dass dieser nach der Vernehmlassung zentrale Kritikpunkte aufgenommen habe. Das Parlament müsse die Vorlage nun aber weiter stärken. Inclusion Handicap schrieb, dass der Gegenvorschlag immer noch klar hinter den Kernforderungen der Inklusionsinitiative zurückbleibe. Bei den zentralen Themen des Zugangs zur Assistenz und des selbstbestimmten Wohnens seien die Bestimmungen zahnlos und unverbindlich. Zudem fehlten Bestimmungen zu wichtigen Lebensbereichen wie Arbeit und Bildung.

WIE GEHT ES WEITER?

Nachdem der Bundesrat die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag verabschiedet hat, kann sich nun das Parlament damit befassen. Die Räte entscheiden darüber hinaus über eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes. Dieses sieht konkrete Rechtsansprüche und Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen vor. Die Revision soll vor allem Verbesserungen in den Bereichen Arbeit und Dienstleistungen bringen.

Kommentare

User #4418 (nicht angemeldet)

Man sieht die nächstenliebe gut an der immoentwickelung..

User #2190 (nicht angemeldet)

Wann wird der BR die MEI umsetzen?

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