Chiara Piras und Alexander Misic neu am Bundesverwaltungsgericht
Die vereinigte Bundesversammlung hat am Mittwoch zwei Stellen am Bundesverwaltungsgericht neu besetzt.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesversammlung hat am Mittwoch zwei Stellen neu besetzt.
- Chiara Piras und Alexander Misic sind neu Richter deutscher Sprache.
Die vereinigte Bundesversammlung hat am Mittwoch zwei Stellen am Bundesverwaltungsgericht neu besetzt. Neue Richterin und neuer Richter deutscher Sprache sind Chiara Piras (Grüne) und Alexander Misic (GLP).
Die vereinigte Bundesversammlung hat Piras und Misic mit 186 von 192 gültigen Stimmen gewählt.
Gerichtskommission empfahl beide Kandidaten
Die Gerichtskommission (GK) hatte sie vorgeschlagen. Sie hätten sehr gute fachliche, persönliche und sprachliche Kompetenzen, hatte die GK ihre Empfehlung begründet. Alle Fraktionen unterstützten die Vorschläge der Gerichtskommission.
Chiara Piras ist Anwältin. Sie ist als Gerichtsschreiberin und Einzelrichterin für Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht am Baselbieter Kantonsgericht tätigt. Der promovierte Jurist Alexander Misic ist als Gerichtsschreiber am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) tätig.
Auch Bundesrichter wird verabschiedet
Ersetzt werden Sylvie Cossy (Grüne) und Daniel Riedo (SVP). Cossy trat zurück, Riedo wird pensioniert.
Die vereinigte Bundesversammlung verabschiedete am Mittwoch zudem Bundesrichter Andreas Zünd. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hatte ihn zum Schweizer Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg gewählt.
«Er weise eine Bilderbuchkarriere vor», sagte Nationalratspräsident Andreas Aebi (SVP/BE). Er sei in zahlreichen Bereichen aktiv gewesen und habe mit seiner besonnenen Art viele gute Lösungen bewirken können. Zünd wird sein Amt am 29. März 2021 antreten.
Eigentlich hätte am 17. März auch der Nachfolger oder die Nachfolgerin des zurückgetretenen Bundesanwalts Michael Lauber vom Parlament gewählt werden sollen. Die GK entschied jedoch, die Stelle erneut und zum dritten Mal auszuschreiben, weil keine Kandidatur eine Mehrheit der Kommission überzeugen konnte.