BVG Mindestzinssatz soll auf 0,75 Prozent sinken
Die Verzinsung im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge soll auf 0,75 Prozent gesenkt werden. Das empfiehlt die zuständige Kommission dem Bundesrat.

Das Wichtigste in Kürze
- Der BVG-Mindestzinssatz soll auf 0,75 Prozent sinken, empfiehlt die Bundes-Kommission.
- Bereits 2017 sank der Zinssatz von 1,25 auf 1 Prozent.
- Für Travail.Suisse ist dies unberechtigt, aber die Versicherer fordern sogar 0,25 Prozent.
Die Guthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge (BVG) sollen im nächsten Jahr nur noch zu 0,75 Prozent verzinst werden. Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz zu senken.
Zweite Senkung nach 2017
Zuletzt hatte der Bundesrat den Zinssatz auf das Jahr 2017 gesenkt, von 1,25 auf 1 Prozent. Dieser Satz gilt auch im laufenden Jahr. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Der Entscheid sorgte umgehend für Kritik auf beiden Seiten
«Vertrauen in die 2. Säule gefährdet»
«Zu hoch» lautet dagegen das Verdikt des Schweizerischen Versicherungsverbands: Der Mindestzinssatz müsse nicht von 1 auf 0,75, sondern gar auf 0,25 Prozent gesenkt werden. Die BVG-Kommission habe auf die falsche Berechnungsformel zurückgegriffen. Man habe wenig Erträge, namentlich wegen der Bundesobligationen, die auf historischen Tiefstständen seien.
Als «nicht nachvollziehbar» bezeichnet die Arbeitnehmer-Organisation Travail.Suisse die Senkungs-Empfehlung. Die Pensionskassen hätten Renditen zwischen 6 und 8 Prozent erzielt, den Deckungsgrad erhöht und die Teuerung habe angezogen. Ein Mindestzinssatz von 1 Prozent sei weiterhin verkraftbar, «sogar eine Erhöhung würde drin liegen». Eine Senkung dagegen schwäche das Vertrauen in die 2. Säule.