Bürgschaften gehen an defizitären wie auch rentablen Autoverlad

Keystone-SDA
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Bern,

Ein Autoverlad muss nicht defizitär sein, um von einer Bundesbürgschaft zu profitieren. Alle sollen günstige Kredite für Erneuerungsprojekte bekommen können.

Autoverlad
Ein Auto fährt vom Zug des Autoverlads Vereina ab vor dem Portal in Klosters. - keystone

Alle Schweizer Autoverladestationen sollen dank Bundesbürgschaften günstige Kredite für Erneuerungsprojekte bekommen, nicht nur die defizitären. Das haben die eidgenössischen Räte beschlossen. Der Nationalrat hat sich einem entsprechenden Vorschlag des Ständerats angeschlossen.

Noch im September wollte der Nationalrat nur defizitäre Stationen von der Neuerung profitieren lassen. Dies mit dem Argument, dass das eidgenössische Subventionsgesetz Bundesbürgschaften für eigenwirtschaftliche Betriebe verbietet.

Darauf wiesen am Mittwoch auch der Sprecher der Minderheit der vorberatenden Kommission, Matthias Samuel Jauslin (GLP/AG), und Bundesrat Albert Rösti hin. Die Minderheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) beantragte, nur defizitären Stationen Bundesbürgschaften zu gewähren, während die Kommissionsmehrheit alle berücksichtigen wollte.

Ihr Sprecher Martin Candinas (Mitte/GR) sagte, der Vorschlag des Ständerats, alle Stationen zu berücksichtigen, sei sachgerecht. Denn bei allen vier Autoverladestationen stünden in den nächsten Jahren Erneuerungen an. Für viele Randregionen stellten diese Stationen wichtige Anlagen dar, denn sie garantierten deren Erreichbarkeit.

Oft handle es sich bei den eigenwirtschaftlich tätigen Betrieben um eine «Scheineigenwirtschaftlichkeit», so Candinas. Denn nicht immer würden alle Merkmale einer Eigenwirtschaftlichkeit erreicht. Auch verursachten die Bundesbürgschaften dem Bund keine direkten Kosten.

Mit 113 Ja- zu 72 Nein-Stimmen vor allem aus der SVP-Fraktion entschied sich der Nationalrat schliesslich für die Variante der Mehrheit der vorberatenden Kommission und des Ständerats. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Wintersession.

Die Schweiz verfügt über vier Autoverladestationen. Kostendeckend arbeiten heute laut Jauslin die Betreiber des Autoverlads am Lötschberg und an der Vereina.

Auf die Grundzüge der Vorlage einigten sich National- und Ständerat schon im Herbst dieses Jahres. Sie stammt von der KFV-N. Diese will, dass sich die Autoverlad-Betreiber günstiger Geld leihen können bei der Beschaffung von neuem Rollmaterial.

Möglich wird dies, da der Bund für die Kredite bürgt und dies bei den Kreditgebern für Sicherheit sorgt.

Die Kommission argumentierte, ohne Bundesbürgschaften für Erneuerungsprojekte müssten die Autoverlad-Betreiber allenfalls die Tarife erhöhen. Das würde für nachteilige Rückverlagerungseffekte auf die Strasse sorgen. Im regionalen Personenverkehr bürge der Bund bereits für Kredite.

Dieses System könne man auf den Autoverlad ausweiten. Eine Neuregelung sei auch von Vorteil für die Bundeskasse. Beim Autoverlad können Unternehmen aktuell mit Abgeltungen direkt vom Bund unterstützt werden.

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