Bundesverwaltungsgericht kippt Verbot von nikotinhaltigen Liquids

    Keystone-SDA
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    Bern,

    In der Schweiz dürfen ab sofort nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten verkauft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Beschwerde einer Herstellerfirma hin das Verbot gekippt.

    Ab sofort dürfen in der Schweiz nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten verkauft werden.
    Ab sofort dürfen in der Schweiz nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten verkauft werden. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot von nikotinhaltigen Liquids gekippt.
    • Ab jetzt können in der Schweiz nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten verkauft werden.
    • Die ersten 10'000 Fläschchen sind bereits in Produktion.

    In der Schweiz dürfen nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten ab sofort verkauft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Beschwerde einer Herstellerfirma hin das Verbot des Bundesamtes für Lebensmittel und Veterinärwesen (BLV) gekippt.

    «Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom letzten Dienstag können nikotinhaltige E-Zigaretten und -Liquids ab sofort in die Schweiz importiert und da auch verkauft werden», sagte Judith Deflorin, Leiterin Marktzutritt im BLV, in der Sendung «10vor10» des Fernsehens SRF vom Freitagabend.

    Stefan Meile, Präsident der Swiss Vape Trade Association und Geschäftsführer der beschwerdeführenden InSmoke AG im thurgauischen Aadorf zeigte sich in einer Mitteilung vom Samstag erfreut über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

    Schadensminimierung

    In sämtlichen EU-Ländern seien nikotinhaltige Liquids frei verfügbar und reguliert. Es sei im Interesse der Schadensminimierung ein wichtiges Signal nach Bern, um den Tabakkonsum und dessen schädliche Auswirkungen auf die Volksgesundheit zu reduzieren. Mit dem Urteil könne der Verkauf von nikotinhaltigen Liquids sofort starten, sofern die rechtlichen Bedingungen des «Cassis de Dijon»-Prinzips eingehalten würden.

    Der Bundesrat hatte Ende letzten Jahres eine Neuregelung des Tabakproduktegesetzes lanciert. Damit soll der Verkauf von nikotinhaltigen E-Zigaretten und Tabakprodukten zum Erhitzen wie sogenannte Heat Sticks künftig gestattet und reglementiert werden.

    Produktion ist angelaufen

    Die Produktion in Aadorf ist bereits angelaufen. Eine erste Charge von 10'000 Fläschchen sei eingeplant und am Montag soll die Lage aufgrund der Nachfrage neu beurteilt werden. Für die Produktion seien alle Kräfte mobilisiert worden.

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