Anfang Juni eröffnet Bundesrätin Simonetta Sommaruga die Chemikalien- und Abfallkonferenz in Genf. Die Vertragsstaaten dreier Konventionen tagen dort.
Simonetta Sommaruga
Simonetta Sommaruga an einer Pressekonferenz. - admin.ch
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Genf findet die Konferenz zur Risikoverminderung von Chemikalien und Abfall statt.
  • Eröffnet wird der Anlass von Bundesrätin Simonetta Sommaruga.
  • Der Bundesrat hat das Mandat für die Schweizer Delegation verabschiedet.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga eröffnet am 6. Juni in Genf die internationale Konferenz zur Risikoverminderung von Chemikalien und gefährlichem Abfall. Die Vertragsstaaten dreier entsprechender Konventionen tagen bis zum 17. Juni. Der Bundesrat hat das Mandat für die Schweizer Delegation verabschiedet.

Vorangehen wird der Konferenz am 1. Juni ein Ministertreffen in Stockholm in Verbindung mit dem internationalen Umwelttreffen, wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilte. Den weltweiten Umgang mit Chemikalien und Abfällen regulieren drei Abkommen.

Das Stockholmer Übereinkommen regelt langlebige organische Schadstoffe, das Rotterdamer Übereinkommen gefährliche Chemikalien und Pestizide sowie das Basler Übereinkommen gefährliche Abfälle. Die Vertragsstaaten dieser Abkommen führen seit 2013 ihre Konferenzen durch.

Konferenz bespricht Eliminierung von Perfluorhexansulfonsäure

An der aktuellen Konferenz in Genf geht es beim Stockholmer Übereinkommen über die weltweite Eliminierung von Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und damit zusammenhängenden Stoffen. PFHxS bleiben sehr lange in der Umwelt und reichern sich in Mensch und Tier an.

Verwendet werden sie etwa zum Imprägnieren von Textilien gegen Nässe, Öl oder Schmutz. In der Schweiz sind keine Anwendungen bekannt und die PFHxS bereits verboten.

Im Basler Abkommen wollen die Schweiz und Ghana auch den Export von nicht gefährlichen Elektronikabfällen für meldepflichtig erklären lassen. Selbst wenn solcher Schrott als ungefährlich gelte, könne er die Umwelt belasten, wenn er nicht sachgerecht entsorgt werde, lautet die Begründung.

Ins Rotterdamer Abkommen sollen die zwei Industriechemikalien Decabromdiphenylether und Perfluoroctansäure Aufnahme finden. Das führt zu einer verstärkten Handelskontrolle. In der Schweiz sind die beiden Chemikalien verboten. Gemäss dem Mandat des Bundesrats unterstützt die Schweizer Delegation alle Änderungen.

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