Der Bundesrat will das Internet ab 2024 für alle Schweizerinnen und Schweizer schneller machen. Die Verordnung geht nun in die Vernehmlassung.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga
Bundesrätin Simonetta Sommaruga - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Künftig soll die Download-Geschwindigkeit mindestens 80 Megabit pro Sekunde betragen.
  • Heute ist der Minimalwert auf 10 Mbit/s festgelegt.

Ab 2024 sollen nach dem Willen des Bundesrats alle Menschen in der Schweiz Zugang zu leistungsfähigerem Breitband-Internet haben. Er hat am Freitag eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Fernmeldedienste in die Vernehmlassung geschickt.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga informierte am Freitagnachmittag an einer Medienkonferenz in Bern über das Vorhaben.

Vorgesehen ist, dass die Download-Geschwindigkeit künftig überall mindestens ein Niveau von 80 Megabit pro Sekunde (80 Mbit/s) haben soll. Heute ist der Minimalwert auf 10 Mbit/s festgelegt. Die minimale Geschwindigkeit zum Hochladen von Daten würde gemäss dem Vorschlag von 1 Mbit/s auf 8 Mbit/s erhöht.

Nur ein subsidiäres Angebot

Zugutekommen soll die Verordnungsänderung Menschen in Gebieten, in denen keine Angebote auf dem Markt erhältlich sind, die diesem Standard entsprechen. Neu würde das Prinzip der Subsidiarität ausdrücklich in der Verordnung festgeschrieben: Bieten Telekommunikationsunternehmen bereits genügend schnelle Internet-Anschlüsse an, ist kein Grundversorgungsangebot vorgesehen.

Internet Computer
Eine Person arbeitet an einem Computer. (Symbolbild) - Keystone

Der Bundesrat begründet seinen Plan insbesondere mit den Entwicklungen in der Corona-Pandemie. Diese habe deutlich gemacht, wie wichtig schnelles Internet für alle sei - namentlich, wenn es um die Arbeit im Homeoffice gehe oder Schulen auf Distanzunterricht umstellen müssten.

Für die Grundversorgung ist derzeit die Swisscom zuständig. Ob sie es auch bei Inkrafttreten der vorgeschlagenen Verordnungsänderung noch sein wird, ist allerdings offen. Dies, weil die entsprechende Konzession Ende 2022 ausläuft.

Druck aus dem Parlament

Der Bundesrat nimmt mit seinem Vorschlag Forderungen aus dem Bundesparlament und den Kantonen auf. Sommaruga hatte dies bereits am Donnerstag der vergangenen Woche in einer Debatte im Ständerat angekündigt, als die kleine Kammer eine Motion der Fernmeldekommission des Nationalrats (KVF-N) behandelte.

Farbige Leerrohre, in die später Glasfaserkabel verlegt werden, auf einer Baustelle in Brandenburg. Foto: Patrick Pleul
Farbige Leerrohre, in die später Glasfaserkabel verlegt werden, auf einer Baustelle in Brandenburg. Foto: Patrick Pleul - dpa-infocom GmbH

Die Nationalratskommission forderte in ihrem Vorstoss ebenfalls, dass die Grundversorgung mit Breitbandinternetzugang ein Niveau von mindestens 80 Mbit/s haben solle. Allerdings wollte sie, dass das Angebot bereits ab Anfang 2023 zur Verfügung steht.

Diese Frist kritisierte der Bundesrat als zu kurz und machte Umsetzungsprobleme geltend. Schliesslich sistierte der Ständerat die Motion aus dem Nationalrat. Die grosse Kammer hatte ihr im September 2020 zugestimmt.

Die Vernehmlassung zum Vorschlag des Bundesrats läuft bis am 25. März 2025.

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