Berner Kantonsparlament fordert Zusatzinfos zu Kirchensteuern
Im Kanton Bern geht der Streit um Kirchensteuern für juristische Personen in die nächste Runde. Der Grosse Rat wies am Donnerstag einen Bericht der Regierung zum Thema mit 86 zu 56 Stimmen zurück.

Die bürgerliche Mehrheit verlangt vertiefte Abklärungen, was passiert, wenn Unternehmen die Kirchensteuer freiwillig zahlen können. Diese Variante sei im Bericht unzureichend geprüft worden, kritisierte Philip Kohli (Mitte). Unterstützung kam von FDP, SVP, GLP und EDU.
Der Rat brauche bessere Entscheidungsgrundlagen zu den finanziellen Folgen und möglichen Übergangsmodellen. «Wir wollen keinen Kahlschlag für die Kirche», betonte Kohli. Umso wichtiger sei eine systematische Analyse der finanziellen Auswirkungen einer Freiwilligen-Lösung.
Die Regierung habe in ihrem Bericht eine breite Auslegeordnung vorgenommen und etliche Möglichkeiten präsentiert, entgegnete Kirchendirektorin Evi Allemann (SP). Das Ziel sei gewesen, dass sich der Rat noch in dieser Legislatur für eine Variante entscheide, die dann weiterverfolgt werde.
Die verlangten vertieften Abklärungen zu einer bestimmten Variante verursachten einen grossen Aufwand. Wenn sich der Rat dann doch für eine andere Lösung entscheide, sei das ein wenig effizientes Vorgehen.
Heute bezahlen juristische Personen Kirchensteuern an die drei Landeskirchen, die in ihrer Sitzgemeinde bestehen. Im Gegensatz zu natürlichen Personen können Unternehmen nicht aus der Kirche austreten und sich so von der Steuer befreien. Ein Vorstoss im Grossen Rat verpflichtete die Regierung deshalb, verschiedene Varianten für die Zukunft aufzuzeigen.
Der Regierungsrat befürwortete darauf eine Freigrenze für Unternehmen mit Gewinnen unter 700'000 Franken. Damit würden 97 Prozent der Unternehmen von der Steuer befreit. Die vorberatende Kommission sah es anders: Sie sprach sich für den Status Quo aus.
In der kurzen Rückweisungsdebatte kamen diese beiden Varianten nicht zur Sprache, sondern nur die mögliche Freiwilligkeit. Für Sarah Gabi Schönenberger (SP) wäre dies eine faktische Aufhebung der juristischen Kirchensteuer. Dadurch wäre das gesamte Konstrukt massiv gefährdet, wie sich etwa im Kanton Neuenburg gezeigt habe.
Dort habe der Wechsel von der Steuerpflicht zum «Spendenmodell» dazu geführt, dass rund 95 Prozent der Unternehmen nichts mehr an die Kirchen zahlten, sagte Anna de Quervain (Grüne). Dabei sei es nichts als richtig, dass Unternehmen soziale Verantwortung übernähmen.
Den Landeskirchen drohten Einnahmeverluste von bis zu 40 Millionen Franken, warnte auch Barbara Stotzer-Wyss (EVP). Wichtige Angebote im sozialen und kulturellen Bereich würden verschwinden.
Abgelehnt wurde ein weiterer Rückweisungsantrag, der sich mit der Verwendung der Steuereinnahmen befasste. Die Grünliberalen wünschten sich eine Beschränkung der Zweckbindung auf soziale und kulturelle Zwecke.






