Bundesrat will neue Regeln zum Stilllegungsfonds für AKWs
AKW-Betreiber sollen keinen pauschalen Sicherheitszuschlag auf Beiträge für den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds mehr zahlen müssen. Das will der Bundesrat.

Das Wichtigste in Kürze
- Geht es nach dem Bundesrat so sollen AKW-Betreiber entlastet werden.
- Der Sicherheitszuschlag soll abgeschafft werden.
Der Stilllegungs- und der Entsorgungsfonds sollen sicherstellen, dass für den Abbruch der Atomkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle genügend Geld vorhanden ist. Die AKW-Betreiber zahlen jährlich Beiträge ein. Die Grundlage für deren Berechnung bilden Kostenstudien.
Nun sollen die Parameter für die Bemessung der Beiträge geändert werden. Der Bundesrat hat heute Freitag die Vernehmlassung zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung eröffnet.
2015 war ein pauschaler Sicherheitszuschlag auf den berechneten Kosten eingeführt worden. Der Grund dafür war eine drohende Finanzierungslücke in beiden Fonds. Zum einen waren die Kostensteigerungen höher als angenommen, zum anderen konnten die angestrebten Anlagerenditeziele nicht erreicht werden.
Detailliertere Kostenstudie
Der Bundesrat kündigte jedoch bereits damals an, dass er die Grundlagen erneut überprüfen und wenn nötig anpassen werde. Auf Basis der Kostenstudie 2016 kommt er nun zum Schluss, dass der pauschale Sicherheitszuschlag gestrichen werden kann.
Die neue Methodik der Kostenstudie berücksichtige Prognoseungenauigkeiten und Risiken mit transparenten Zu- und Abschlägen und einem generellen Sicherheitszuschlag viel besser als bisher, schreibt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek).
Die Revision beinhaltet auch Anpassungen der Anlagerendite und der Teuerungsrate, die zur Bemessung der jährlichen Beiträge verwendet werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. März.








