Der Bundesrat hat am Mittwoch das Finanzdepartement beauftragt, eine entsprechende Gesetzesrevision auszuarbeiten.
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Das Bundeshaus in Bern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die neue Kategorie soll keiner Genehmigungspflicht durch die Finanzaufsicht unterliegen.
  • Damit will der Bundesrat die Attraktivität der Schweiz steigern.

Der Bundesrat will die Attraktivität der Schweiz für Anlagefonds verbessern. Er hat am Mittwoch das Finanzdepartement beauftragt, eine Gesetzesrevision auszuarbeiten. Das Ziel ist eine neue Kategorie von Fonds, die keiner Genehmigungspflicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht unterliegen.

Dadurch könnten innovative Produkte rascher und kostengünstiger auf den Markt gebracht werden, schreibt das Finanzdepartement (EFD). Die Schweiz als global bedeutsamer Finanzplatz könnte ihr Potenzial bei den kollektiven Anlagen noch stärker ausschöpfen.

Die Rede ist von Limited Qualified Investment Funds (L-QIF). Diese Kategorie wäre qualifizierten Anlegern wie Pensionskassen und Versicherern vorbehalten. Mit den Plänen für die Einführung solcher Fonds nimmt der Bundesrat ein Anliegen der Finanzbranche auf. Vor kurzem wurde auch ein parlamentarischer Vorstoss dazu eingereicht.

Zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes will der Bundesrat nächstes Jahr eine Vernehmlassung durchführen.

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