Bundesrat will Nacht-Transport lebender Tiere generell zulassen
Die Schweiz erwägt, Tiere aus Gründen des Tierschutzes nachts zu transportieren. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung in die Vernehmlassung geschickt.

In der Schweiz sollen künftig aus Gründen des Tierschutzes lebende Tiere generell nachts transportiert werden können. Heute sind nur die Transporte von Schlachttieren und Sportpferden vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen.
Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Verkehrsregelnverordnung in eine Vernehmlassung geschickt, wie er am Mittwoch mitteilte. In den Vernehmlassungsunterlagen steht dazu, die Zunahme von Hitzetagen lasse die Tiere unnötig leiden, was nach der Tierschutzgesetzgebung verboten sei.
Für das Wohl der Tiere sei es zudem förderlich, wenn beim Transport soweit möglich der natürliche Biorhythmus berücksichtigt werden könne. In jüngster Zeit hätten sich kritische Stimmen im Zusammenhang mit dem Tierwohl bei gewissen, tagsüber durchgeführten Strassentransporten gehäuft.
Bewilligungsvorgang soll effizienter gestaltet werden
Die Vernehmlassung zu dieser Änderung der Verkehrsegelnverordnung dauert bis zum 12. September.
Ebenfalls Teil der Vorlage sind Anpassungen der Bestimmungen für die Bewilligung von Ausnahmefahrzeugen und -transporten. Der Bundesrat will sowohl den Bewilligungsvorgang vereinfachen respektive effizienter gestalten und gleichzeitig die Strasseninfrastruktur besser schützen.
Die Wirtschaft erwarte heute, dass Bewilligungsgesuche rasch, vorzugsweise innerhalb eines Arbeitstages, bearbeitet würden, steht in den Vernehmlassungsunterlagen. Deshalb werde eine klarere Regelung der Zuständigkeiten und der Zusammenarbeit zwischen den Behörden vorgeschlagen.
Verbot für Rundstreckenrennen wird aufgehoben
2023 beschloss das Parlament, das Verbot für Rundstreckenrennen im Strassenverkehrsgesetz aufzuheben. Nun will der Bundesrat die entsprechenden Bestimmungen aufheben. Zudem schlägt er vor, dass solche Anlässe künftig der Bewilligungspflicht der Kantone unterstehen.
Diese haben dabei laut den Vernehmlassungsunterlagen unter anderem Erfordernisse des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Das Bundesamt für Strassen (Astra) soll laut der Vernehmlassungsvorlage künftig Weisungen zum Vollzug der Bewilligungserteilung durch die Kantone erlassen können.
Mit dem Wegfall des Verbots von Rundstreckenrennen bedarf es künftig keiner spezifischer kantonaler Regelungen mehr für Formel-E-Rennen.