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    Bundesrat will Löhne von Grenzgängern im Homeoffice besteuern

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Die Schweiz plant eine Besteuerung von im Homeoffice arbeitenden Grenzgängern aus Frankreich. Das Abkommen bedeutet einen Systemwechsel.

    homeoffice
    Homeoffice ist nach wie vor sehr nachgefragt. (Symbolbild) - depositphotos

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Schweiz will Grenzgänger aus Frankreich im Homeoffice besteuern.
    • Das Doppelbesteuerungsabkommen wird am 30. Juni unterzeichnet.

    Die Schweiz soll die Einkommen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern aus Frankreich künftig auch besteuern können, wenn diese im Homeoffice arbeiten. Der Bundesrat will ein Abkommen dafür mit Frankreich im Schweizer Recht umsetzen. Die Landesregierung schickte am Freitag eine entsprechende Gesetzesrevision in die Vernehmlassung, wie sie mitteilte.

    Bis zum 2. Oktober können sich nun Kantone, Parteien und Verbände sowie weitere interessierte Kreise dazu äussern.

    Unterzeichnung steht kurz bevor

    Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich soll gemäss Communiqué am 30. Juni definitiv unterzeichnet werden.

    Grenzgängerausweis
    Ende 2022 reisten 6,1 Prozent mehr Grenzgängerinnen und Grenzgänger zur Arbeit in die Schweiz als im Vorjahr: Grenzgängerausweis G am Zoll in Chiasso. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/Ti-Press/ELIA BIANCHI

    Schon Ende 2022 hatten sich die beiden Staaten darauf geeinigt, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger ab dem 1. Januar 2023 den ganzen Lohn in der Schweiz versteuern sollten. Voraussetzung ist, sie arbeiten nicht mehr als 40 Prozent der Arbeitszeit von zu Hause aus.

    Ein Systemwechsel

    Das Abkommen mit Frankreich bedeutet einen Systemwechsel: Grundsätzlich entrichten Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz zwar die Quellensteuer auf ihr Arbeitseinkommen. Arbeiten jedoch sie von zu Hause aus, erhebt der Wohnsitzstaat Steuern. Die Frage gewann durch die Corona-Pandemie erheblich an Bedeutung.

    Mann im Homeoffice
    In der Schweiz sind so viele Stellen mit Möglichkeit zu flexiblem Arbeiten wie noch nie ausgeschrieben. (Symbolbild) - dpa

    Obwohl die Gesetzesrevision vorerst nur Grenzgänger aus Frankreich betrifft, sind die entsprechenden Texte allgemein formuliert. Sollte die Schweiz beispielsweise mit Deutschland oder Italien ein ähnliches Abkommen schliessen, müsste das Gesetz nicht erneut geändert werden. Das erklärte die Eidgenössische Steuerverwaltung auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

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