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Bundesrat will Inklusionsgesetz nach breiter Kritik ausweiten

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Bern,

Nach grosser Kritik in der Vernehmlassung hat der Bundesrat seine Pläne zu einer inklusiveren Gesellschaft überarbeitet. Der Geltungsbereich des neuen Inklusionsgesetzes umfasst nun alle Menschen mit Behinderungen und nicht nur Menschen, die Leistungen der IV beziehen.

Der Bundesrat will alltägliche Hürden für Menschen mit Behinderungen abbauen. Er hat den Geltungsbereich des neuen Inklusionsgesetzes ausgeweitet. (Themenbild)
Der Bundesrat will alltägliche Hürden für Menschen mit Behinderungen abbauen. Er hat den Geltungsbereich des neuen Inklusionsgesetzes ausgeweitet. (Themenbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das teilte die Landesregierung am Mittwoch mit. Gleichentags verabschiedete sie die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusionsinitiative)» ans Parlament.

Die Inklusionsinitiative verlangt, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und über alle Gesetzesebenen hinweg sicherzustellen. Sie will in der Verfassung neue subjektive Rechte statuieren.

So weit will der Bundesrat nicht gehen. Er sei weiterhin der Ansicht, dass entsprechende Anliegen nach vertiefter Prüfung primär in der jeweiligen Spezialgesetzgebung erfolgen sollten, schrieb er in der Botschaft zur Vorlage.

Nun kann sich das Parlament damit befassen.

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