Der Zivilschutz soll verkürzt werden. Zumindest wenn es nach dem Bundesrat geht.
Eine Weste des Zivilschutzes hängt im Untergrund.
Geht es nach dem Bundesrat soll der Zivilschutz verkürzt werden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will das Gesetz für den Zivilschutz überarbeiten.
  • So soll die Dienstpflicht insgesamt weniger lang dauern.
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Trotz sinkender Personalbestände will der Bundesrat die Dienstpflicht von Zivilschutzleistenden verkürzen. Gleichzeitig sollen beim Bevölkerungsschutz die Kommunikationssysteme erneuert und der ABC-Schutz verbessert werden.

Der Bundesrat hat heute Mittwoch die Botschaft zur Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes verabschiedet. Der 35-seitige Entwurf regelt die Aufgaben und die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Dritten im Bevölkerungsschutz sowie den Zivilschutz als Partnerorganisation.

Das Parlament wird im nächsten Jahr über die Vorlage zu entscheiden haben. Neben vielen wenig bestrittenen Punkten dürfte insbesondere die Schutzdienstpflicht im Zivilschutz zu längeren Diskussionen Anlass geben.

Immer weniger Zivilschützer

Standen dem Zivilschutz 2010 noch gut 8100 Personen neu zur Verfügung, waren es 2017 nur mehr 4800. Der Bundesrat sieht in der nun verabschiedeten Botschaft einen gesamtschweizerischen Zivilschutzbestands von 72'000 Personen vor. Dafür müssten pro Jahr 6000 Personen für den Zivilschutz rekrutiert werden.

Dieser angestrebte Sollbestand ist in den kommenden Jahren gefährdet. Trotzdem sieht der Bundesrat in der Revision des Zivilschutzgesetzes eine Begrenzung der Dienstpflichtdauer von zwölf Jahren oder maximal 245 Diensttagen vor.

Heute dauert die Zivildienstpflicht vom zwanzigsten bis zum vierzigsten Altersjahr. Dabei unterscheidet sich die Gesamtzahl der zu leistenden Diensttage je nach Funktion und ist gesetzlich nicht begrenzt.

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