Bundesrat

Bundesrat will bei Notrecht-Anwendung besser kommunizieren

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat will Notrecht künftig aktiver kommunizieren und einfacher zugänglich machen.

Schweizer Flagge
Am Mittwoch entschied der Bundesrat, dass am 18. Mai auf eidgenössischer Ebene keine Abstimmungen stattfinden werden. (Symbolbild) - Keystone

Der Bundesrat will die Anwendung von Notrecht gegenüber der Öffentlichkeit künftig aktiver kommunizieren und seine Verordnungen einfacher zugänglich machen. Das Bundesamt für Justiz soll zudem ein Prüfschema für die rechtliche Begründung von Notverordnungen erarbeiten.

Das steht in einem Bericht der Landesregierung, der am Mittwoch publiziert wurde. Demnach soll das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die entsprechenden Unterlagen bis Ende 2025 bereitstellen.

Generell verteidigt der Bundesrat im Bericht den Rückgriff auf Notrecht. Zu dieser Massnahme dürfe er aber nur dann greifen, wenn die Wahrung der Interessen des Landes dies erfordere, wenn er eine schwere Störung der öffentlichen Ordnung abwenden müsse oder wenn er die innere oder äussere Sicherheit nicht anders gewährleisten könne.

Rückblick auf vergangene Notverordnungen

In den letzten zwei Jahrzehnten hat der Bundesrat aufgrund von unvorhersehbaren Krisen wiederholt Notrecht erlassen. Namentlich handelt es sich dabei um die Rekapitalisierung der UBS (2008), die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (2020), den Axpo-Rettungsschirm (2022) sowie die behördlich unterstützte Übernahme der CS durch die UBS im vergangenen Jahr.

Künftig will der Bundesrat der erhöhten Begründungs- und Rechtfertigungspflicht besser nachkommen. Zudem will der Bundesrat die präventive Rechtskontrolle durch das Bundesamt für Justiz (BJ) beim Erlass von Notverordnungen stärken. Hierzu soll das BJ mehrere Instrumente erarbeiten. Namentlich soll ein Prüfschema die zuständigen Departemente sowohl bei der Formulierung als auch bei der rechtlichen Begründung der Notverordnung unterstützen.

Kommentare

User #5682 (nicht angemeldet)

Wichtig ist einfach, dass die verantwortlichen dann zurück treten müssen und nicht noch mit mehr Macht für ihr versagen belohnt werden.

User #2543 (nicht angemeldet)

Haha, das Volk muss dann auch noch mitmachen! Ach wir das Volk, hat vom Corona-Notrecht enorm viel gelernt, sehr geehrte Bundesräte! Das nächste Notrecht, wird es seeehr schwer haben!

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