Der Bundesrat bekommt ab Ende 2024 kein vom Bund finanziertes Jahresabonnement der Seilbahnen Schweiz mehr.
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Skifahren geht ganz schön ins Geld – nicht aber für die Mitglieder des Bundesrats. Ihnen wird das Abo vom Bund geschenkt. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Anfang 2024 finanziert der Bund dem Bundesrat kostenlose Ski-Pässe.
  • Damit ist Ende Jahr aber schon wieder Schluss.
  • Die Bekanntgabe löste einen grossen Aufschrei aus.
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Der Bundesrat verzichtet ab 2025 auf Abonnemente der Seilbahnen Schweiz. Bereits 2024 liess er sich die diese in Rechnung stellen, was einen grossen Aufschrei auslöste. Bis Ende 2023 hatte er sie gratis erhalten.

Am unentgeltlichen SBB-Generalabonnement 1. Klasse hält er aber fest.

Die Bundesrätinnen und Bundesräte hatten von Seilbahnen Schweiz bis 2023 ein unentgeltliches Jahresabonnement erhalten. Wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilte, gab der Seilbahn-Verband die Dauerfahrkarten auch an kantonale und kommunale Behörden ab.

Fahren Sie gerne Ski?

Im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Vorteilsgewährung in einzelnen Kantonen baten die Seilbahnen Schweiz den Bundesrat im September 2023 um eine Bestätigung, dass diese Praxis dienstrechtlich erlaubt sei. Das Bundesamt für Justiz (BJ) kam indessen zum Schluss, dass die Dauerfreikarte unter Umständen gegen das Verbot der Vorteilsannahme verstossen könnte.

Deshalb beschloss der Bundesrat, die Seilbahn-Abonnemente 2024 zu bezahlen. In einer Neubeurteilung entschied er am Mittwoch, ab 2025 auf den Kauf der Abonnemente für seine Mitglieder, die Bundeskanzlerin, den Bundeskanzler sowie Partnerinnen und Partner zu verzichten.

Bundesrat gibt Loge im Stadttheater auf

Auch seine Theaterloge im Stadttheater Bern gibt der Bundesrat Ende Jahr auf. Die Landesregierung sei ohnehin kaum im Theater gewesen, begründete sie den Schritt.

Die SBB-Generalabonnemente 1. Klasse für sich und weitere Magistratspersonen sowie Partnerinnen und Partner nutzt der Bundesrat indessen weiter. Diese werden ihm von der Bahn zur Verfügung gestellt, weil sie für die Amtsausübung notwendig sind.

Um die Annahme von Leistungen Dritter rechtlich zu regeln, wird in der Organisationsverordnung für den Bundesrat indessen eigens eine dienstrechtliche Erlaubnis geschaffen.

Auch ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte erhalten das SBB-Generalabonnement 1. Klasse weiterhin gratis, weil sie die Mitglieder der Landesregierung gelegentlich im Rahmen von Delegationsaufgaben vertreten. Ihre Partnerinnen und Partner sind dabei eingeschlossen.

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