Bundesrat verabschiedet gesetzliche Grundlage für Corona-App
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat die gesetzliche Grundlage für die Corona-App verabschiedet.
- Diese schützen die Daten sowie die Freiwilligkeit weitestgehend.
- Das Parlament soll die Vorlage in der Sommersession im Juni beraten.
Die gesetzliche Grundlage für die SwissCovid-App steht. Deren Nutzung ist freiwillig und durch die Nicht-Teilnahme dürfen keine Nachteile entstehen. Wer Leistungen aufgrund eine Nichtinstallation verweigern, wird laut dem Entscheid mit Busse bestraft.
Auch der Datenschutz bleibe jederzeit gewahrt. Die Daten dürfen zudem nicht polizeilich, strafrechtlich oder nachrichtendienstlich verwendet werden. Das hat der Bundesrat heute Mittwoch entschieden.
Die SwissCovid-App soll das herkömmliche Contact Tracing der Kantone ergänzen, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilte. Damit sollen die Infektionsketten nachverfolgt und unterbrochen werden können.
Keine Standortdaten werden erfasst
Die Daten, die in der App bearbeitet werden, dienten dem alleinigen Zweck, die teilnehmenden Personen zu benachrichtigen, wenn sie dem Coronavirus ausgesetzten waren, hiess es. Sie sollen dezentral gespeichert werden, und das System erfasse keine Standortdaten. Sowohl die technischen als auch der Quellcode seien öffentlich.
Die Schweizer Lösung DP-3T wurde von den ETH Lausanne und Zürich mitentwickelt. Sie wird zurzeit von Mitarbeitenden der beiden Institute, von Armeeangehörigen und Mitarbeitenden von Spitälern sowie von Verwaltungen getestet.
Bluetooth-Verbindung ermittelt Kontakte
Das Tool stellt mittels Bluetooth die Nähe zu anderen Handys fest, auf welchen die App installiert ist. Dieser Kontakt wird gespeichert. Gibt ein Nutzer später eine Infektion mit dem Coronavirus ein, werden alle anderen Kontaktpersonen alarmiert. Sie können sich dann selber isolieren oder testen lassen.
Potenzielle Verbindung mit dem Ausland
Der Bundesrat behält sich mit der gesetzlichen Grundlage zudem vor, die Corona-App mit ausländischen Systemen zu verbinden. Voraussetzung ist ein angemessener Schutz der Persönlichkeit durch die Gesetzgebung des Landes oder hinreichenden Garantien.
Sobald die App für die Bekämpfung des Coronavirus nicht mehr benötigt werde, wolle der Bundesrat das System ausser Betrieb nehmen, hiess es weiter. Das Parlament soll die Vorlage in der Sommersession im Juni beraten. Stimmt es der Änderung des Epidemiegesetzes zu, könnte die SwissCovid-App noch vor Ende Juni schweizweit eingeführt werden.