Der Bundesrat will gegenüber den Unternehmen klarstellen, dass der unternehmensinterne Umgang mit Interessenkonflikten transparent geregelt werden muss.
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Das Bundeshaus. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die GPK geht rund um das Angola-Mandat hart ins Gericht mit dem SBB-Verwaltungsrat.
  • Die Hauptverantwortung sieht der Bundesrat bei den einzelnen Verwaltungsratsmitgliedern.
  • Der unternehmensinterne Umgang mit Interessenkonflikten soll transparent geregelt werden.
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Im Zusammenhang mit dem Angola-Mandat von SBB-Präsidentin Monika Ribar ist die ständerätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) hart mit dem SBB-Verwaltungsrat ins Gericht gegangen. Der Bundesrat hingegen sieht keine schwere Verletzung der Aufsichtspflicht.

Das schreibt er in seiner heute Freitag veröffentlichten Stellungnahme zum Bericht der GPK. Die Kommission hatte auch den Bundesrat als SBB-Eigner mitverantwortlich gemacht. Die Regierung hält ihren eigenen Beitrag jedoch für untergeordnet. Dieser müsse sich bei Wahlen von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern darauf beschränken, die Frage nach Drittmandaten zu stellen.

Eigenverantwortung

Die Hauptverantwortung sieht der Bundesrat – wie die GPK auch – bei den einzelnen Verwaltungsratsmitgliedern. Diese sind verpflichtet, ihre Interessenbindungen zu melden. Das hatte Ribar im Fall des Verwaltungsratsmandats bei der Offshore-Gesellschaft Capoinvest Limited unterlassen.

Das Unternehmen steht hinter dem Bau eines Tiefseehafens in Angola. Mehrheitsaktionär ist der wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilte Schweiz-Angolaner Jean-Claude Bastos. Er sitzt inzwischen in Angola im Gefängnis.

Ribar hatte das Mandat noch vor dem Amtsantritt niedergelegt. Sie hat auch eingestanden, dass es ein Fehler war, dieses nicht zu melden. Die GPK verlangt jedoch Massnahmen, um zu verhindern, dass sich solche Vorgänge wiederholen. Der Bundesrat ist mit den Empfehlungen grundsätzlich einverstanden.

Er will gegenüber den bundesnahmen Unternehmen klarstellen, dass der unternehmensinterne Umgang mit Interessenkonflikten transparent geregelt und konsequent eingehalten werden muss. Im Fall der SBB war der interne Ausschuss zur Überwachung von Interessenbindungen seit Jahren nicht mehr zusammengekommen. Der Bundesrat verlangt auch, dass Interessenkonflikte laufend und nicht nur per Ende Jahr gemeldet werden.

Eigner-Rolle unter der Lupe

Die Steuerung der bundesnahen Unternehmen steht generell auf dem Prüfstand. Auslöser sind die illegalen Buchhaltungstricks bei PostAuto, die Anfang Jahr bekannt geworden waren. Eine Untersuchung durch externe Expertinnen und Experten soll aufzeigen, ob sich bei den bundesnahen Betrieben die heutige Form der Steuerung noch bewährt.

Entscheide stellt der Bundesrat für das zweite Quartal 2019 in Aussicht. Dabei will er auch die Empfehlungen der GPK einbeziehen und prüfen, ob die Regeln für die Kommunikation zwischen Bund und den ausgelagerten Einheiten angepasst werden müssen.

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